Leistung

Wartung und Prüfung von Brandschutzeinrichtungen

Brandschutz ist keine einmalige Investition, sondern eine Betreiberpflicht mit Fristen. Wir übernehmen die wiederkehrende Wartung Ihrer Anlagen – alle Gewerke über einen Vertrag, mit lückenloser Dokumentation.

Nach der Abnahme beginnt die eigentliche Arbeit. Brandschutzklappen müssen funktionieren, Feuerschutztüren müssen schließen, Sprinklerventile müssen öffnen – und der Betreiber muss belegen können, dass er das regelmäßig geprüft hat. Passiert etwas und die Nachweise fehlen, wird aus einem Sachschaden schnell eine persönliche Haftungsfrage.

Das Problem in der Praxis ist selten der Wille, sondern die Organisation: fünf Gewerke, fünf Dienstleister, fünf verschiedene Fristen, Protokolle in drei Ordnern und einem Mailpostfach. Wir bündeln das. Ein Ansprechpartner, ein Terminplan, eine Dokumentation.

Wichtig zur Einordnung: Wir erbringen die Wartung und Instandhaltung als Fachfirma. Die wiederkehrende bauordnungsrechtliche Prüfung sicherheitstechnischer Anlagen in Sonderbauten führt in Bayern nach der SPrüfV ein Prüfsachverständiger durch. Wir sorgen dafür, dass Ihre Anlagen diesen Termin ohne Mängelliste überstehen – und begleiten die Prüfung vor Ort.

Diese Anlagen warten wir

  • Brandschutzklappen und Entrauchungsklappen in Lüftungsanlagen
  • Feuerschutzabschlüsse: Brandschutztüren, -tore, Rolltore und Feststellanlagen
  • Sprinkleranlagen – Inspektion und Wartung nach VdS CEA 4001 / DIN EN 12845
  • Feuerlöscher und Wandhydranten
  • Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA/NRA) inklusive Auslösestellen
  • Rauchwarnmelder im Wohnungsbestand nach DIN 14676
  • Fristenüberwachung und Nachverfolgung festgestellter Mängel

Rechtsgrundlagen und Regelwerke

Was kostet das?

Wartung rechnen wir als feste Jahrespauschale je Gewerk ab, gebündelt über mehrere Gewerke wird es deutlich günstiger – die Anfahrt fällt dann einmal statt fünfmal an. Für die Bestandsaufnahme nennen wir vorab einen Festpreis.

Fristen

Typische Prüf- und Wartungsfristen

AnlageTurnusRegelwerk
Brandschutzklappenhalbjährlich; nach 2 mängelfreien Prüfungen jährlichMLüAR, Zulassung, DIN 31051
Feuerschutzabschlüssemindestens jährlichZulassung / aBG, Herstellervorgaben
Feststellanlagenmindestens jährlichDIN 14677-1
SprinkleranlagenBetreiberkontrolle wöchentlich/monatlich, Inspektion vierteljährlich, Wartung jährlichVdS CEA 4001, DIN EN 12845
Feuerlöscheralle 2 JahreDIN 14406-4, ASR A2.2
WandhydrantenjährlichDIN EN 671-3, DIN 14462
RWA / NRAjährlich, Sichtkontrolle monatlichDIN 18232-2, DIN EN 12101, Herstellervorgaben
Sicherheitstechnische Anlagen im Sonderbauwiederkehrend durch PrüfsachverständigenSPrüfV (Bayern)

Richtwerte. Maßgeblich sind immer die Herstellervorgaben, die Zulassung der Anlage, das Brandschutzkonzept und behördliche Auflagen. Den verbindlichen Plan erstellen wir bei der Bestandsaufnahme.

Ablauf

Von der Anfrage bis zur Übergabe

Sie wissen zu jedem Zeitpunkt, wo das Projekt steht und was als Nächstes von wem kommt.

  1. Bestandsaufnahme

    Wir erfassen, welche Anlagen vorhanden sind, was zuletzt geprüft wurde und wo Nachweise fehlen. Das ist bei Übernahmen fast immer der aufwendigste Teil.

  2. Fristenplan

    Sie bekommen eine Übersicht: welche Anlage, welcher Turnus, welcher nächste Termin. Damit ist die Betreiberpflicht planbar statt überraschend.

  3. Wartungsvertrag

    Feste Jahrespauschale je Gewerk oder gebündelt. Sie wissen, was das Jahr kostet.

  4. Durchführung

    Termine abgestimmt mit dem laufenden Betrieb, Wartung mit Protokoll und Prüfplakette.

  5. Mängel & Nachweise

    Festgestellte Mängel werden priorisiert, behoben oder nachverfolgt. Sie haben jederzeit eine vollständige Nachweismappe.

Anfrage

Wartung & Prüfung anfragen

Ein paar Stichworte genügen. Sie bekommen eine ehrliche Einschätzung – auch dann, wenn Sie die Leistung gar nicht brauchen.

  • Kostenfrei und unverbindlich
  • Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden – werktags meist noch am selben Tag.
  • Festpreisangebot statt offener Stundenkonten
  • Direkt mit dem Sachverständigen, nicht über einen Vertrieb

Lieber direkt sprechen?

08621 975 0000

Anfrage senden

Pläne oder Unterlagen können Sie uns nach dem Erstkontakt per E-Mail senden.

Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden – werktags meist noch am selben Tag. Ihre Anfrage ist kostenfrei und unverbindlich.

FAQ

Häufige Fragen zu: Wartung & Prüfung

Wer haftet, wenn die Wartung nicht dokumentiert ist?
Der Betreiber. Die Instandhaltungspflicht für bauliche Anlagen und ihre sicherheitstechnischen Einrichtungen trifft nach Bauordnungsrecht den Eigentümer bzw. Betreiber, im Betrieb zusätzlich den Arbeitgeber nach ArbSchG und BetrSichV. Ohne Nachweise lässt sich im Schadenfall nicht belegen, dass die Pflicht erfüllt wurde – das ist regelmäßig der Punkt, an dem Versicherer kürzen und Staatsanwaltschaften genauer hinsehen.
Können Sie alle Gewerke über einen Vertrag abdecken?
Ja, das ist der Regelfall und der eigentliche Grund, uns zu beauftragen: ein Terminplan, ein Ansprechpartner, eine Nachweismappe statt fünf Dienstleistern mit fünf Fristen. Einzelne Gewerke sind ebenfalls möglich, wenn Sie den Rest bereits gut abgedeckt haben.
Führen Sie auch die Prüfung nach SPrüfV durch?
Die wiederkehrende bauordnungsrechtliche Prüfung sicherheitstechnischer Anlagen in Sonderbauten ist in Bayern Prüfsachverständigen vorbehalten. Wir erbringen die Wartung und Instandhaltung als Fachfirma, bereiten die Anlagen und die Dokumentation auf diesen Termin vor und begleiten die Prüfung. In der Praxis ist genau diese Vorbereitung entscheidend dafür, ob die Prüfung ohne Mängelliste endet.
Wir haben ein Objekt übernommen und wissen nicht, was verbaut ist. Was nun?
Dann beginnen wir mit einer Bestandsaufnahme: Anlagen erfassen, Zulassungen und Verwendbarkeitsnachweise sichten, letzte Prüfungen recherchieren, Lücken benennen. Danach wissen Sie, was Sie haben, was fehlt und was es kostet, den Bestand in einen nachweisbaren Zustand zu bringen.
Was passiert mit festgestellten Mängeln?
Sie werden im Protokoll dokumentiert und nach Dringlichkeit bewertet. Kleinteile beheben wir direkt im Wartungstermin. Größere Instandsetzungen bekommen Sie als separates Angebot; bis zur Behebung führen wir sie in der Mängelliste nach, damit nichts liegen bleibt.
Warum wir

Qualifikation, die nachprüfbar ist

Zertifizierter SachverständigerVorbeugender Brandschutz, zertifiziert nach DIN EN ISO/IEC 17024
Mitglied im DGSV e.V.Deutscher Gutachter- und Sachverständigen-Verband
Brandschutzbeauftragter nach vfdb 12-09/01Ausbildung gemäß vfdb-Richtlinie 12-09/01:2009-03
Praxis aus der WerkfeuerwehrLangjähriger aktiver Dienst, Lehrgänge an den Staatlichen Feuerwehrschulen Bayerns

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