Wartung und Prüfung von Brandschutzeinrichtungen
Brandschutz ist keine einmalige Investition, sondern eine Betreiberpflicht mit Fristen. Wir übernehmen die wiederkehrende Wartung Ihrer Anlagen – alle Gewerke über einen Vertrag, mit lückenloser Dokumentation.
Nach der Abnahme beginnt die eigentliche Arbeit. Brandschutzklappen müssen funktionieren, Feuerschutztüren müssen schließen, Sprinklerventile müssen öffnen – und der Betreiber muss belegen können, dass er das regelmäßig geprüft hat. Passiert etwas und die Nachweise fehlen, wird aus einem Sachschaden schnell eine persönliche Haftungsfrage.
Das Problem in der Praxis ist selten der Wille, sondern die Organisation: fünf Gewerke, fünf Dienstleister, fünf verschiedene Fristen, Protokolle in drei Ordnern und einem Mailpostfach. Wir bündeln das. Ein Ansprechpartner, ein Terminplan, eine Dokumentation.
Wichtig zur Einordnung: Wir erbringen die Wartung und Instandhaltung als Fachfirma. Die wiederkehrende bauordnungsrechtliche Prüfung sicherheitstechnischer Anlagen in Sonderbauten führt in Bayern nach der SPrüfV ein Prüfsachverständiger durch. Wir sorgen dafür, dass Ihre Anlagen diesen Termin ohne Mängelliste überstehen – und begleiten die Prüfung vor Ort.
Diese Anlagen warten wir
- Brandschutzklappen und Entrauchungsklappen in Lüftungsanlagen
- Feuerschutzabschlüsse: Brandschutztüren, -tore, Rolltore und Feststellanlagen
- Sprinkleranlagen – Inspektion und Wartung nach VdS CEA 4001 / DIN EN 12845
- Feuerlöscher und Wandhydranten
- Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA/NRA) inklusive Auslösestellen
- Rauchwarnmelder im Wohnungsbestand nach DIN 14676
- Fristenüberwachung und Nachverfolgung festgestellter Mängel
Rechtsgrundlagen und Regelwerke
- BayBO Art. 3 / Art. 54Betreiberpflicht: bauliche Anlagen sind so instand zu halten, dass Leben und Gesundheit nicht gefährdet werden.
- SPrüfV (Bayern)Wiederkehrende Prüfung sicherheitstechnischer Anlagen in Sonderbauten sowie Mittel- und Großgaragen durch Prüfsachverständige.
- MLüARLüftungsanlagen-Richtlinie – Anforderungen an Brandschutzklappen und deren Funktionsprüfung.
- DIN 31051 / DIN EN 13306Grundlagen der Instandhaltung: Inspektion, Wartung, Instandsetzung, Verbesserung.
- ArbSchG § 3, BetrSichVArbeitgeberpflichten zu sicheren Arbeitsmitteln und Anlagen im Betrieb.
- ASR A2.2Feuerlöscheinrichtungen: Bereitstellung, Instandhaltung, Kennzeichnung.
Was kostet das?
Wartung rechnen wir als feste Jahrespauschale je Gewerk ab, gebündelt über mehrere Gewerke wird es deutlich günstiger – die Anfahrt fällt dann einmal statt fünfmal an. Für die Bestandsaufnahme nennen wir vorab einen Festpreis.
Typische Prüf- und Wartungsfristen
| Anlage | Turnus | Regelwerk |
|---|---|---|
| Brandschutzklappen | halbjährlich; nach 2 mängelfreien Prüfungen jährlich | MLüAR, Zulassung, DIN 31051 |
| Feuerschutzabschlüsse | mindestens jährlich | Zulassung / aBG, Herstellervorgaben |
| Feststellanlagen | mindestens jährlich | DIN 14677-1 |
| Sprinkleranlagen | Betreiberkontrolle wöchentlich/monatlich, Inspektion vierteljährlich, Wartung jährlich | VdS CEA 4001, DIN EN 12845 |
| Feuerlöscher | alle 2 Jahre | DIN 14406-4, ASR A2.2 |
| Wandhydranten | jährlich | DIN EN 671-3, DIN 14462 |
| RWA / NRA | jährlich, Sichtkontrolle monatlich | DIN 18232-2, DIN EN 12101, Herstellervorgaben |
| Sicherheitstechnische Anlagen im Sonderbau | wiederkehrend durch Prüfsachverständigen | SPrüfV (Bayern) |
Richtwerte. Maßgeblich sind immer die Herstellervorgaben, die Zulassung der Anlage, das Brandschutzkonzept und behördliche Auflagen. Den verbindlichen Plan erstellen wir bei der Bestandsaufnahme.
Von der Anfrage bis zur Übergabe
Sie wissen zu jedem Zeitpunkt, wo das Projekt steht und was als Nächstes von wem kommt.
Bestandsaufnahme
Wir erfassen, welche Anlagen vorhanden sind, was zuletzt geprüft wurde und wo Nachweise fehlen. Das ist bei Übernahmen fast immer der aufwendigste Teil.
Fristenplan
Sie bekommen eine Übersicht: welche Anlage, welcher Turnus, welcher nächste Termin. Damit ist die Betreiberpflicht planbar statt überraschend.
Wartungsvertrag
Feste Jahrespauschale je Gewerk oder gebündelt. Sie wissen, was das Jahr kostet.
Durchführung
Termine abgestimmt mit dem laufenden Betrieb, Wartung mit Protokoll und Prüfplakette.
Mängel & Nachweise
Festgestellte Mängel werden priorisiert, behoben oder nachverfolgt. Sie haben jederzeit eine vollständige Nachweismappe.
Wartung & Prüfung anfragen
Ein paar Stichworte genügen. Sie bekommen eine ehrliche Einschätzung – auch dann, wenn Sie die Leistung gar nicht brauchen.
- Kostenfrei und unverbindlich
- Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden – werktags meist noch am selben Tag.
- Festpreisangebot statt offener Stundenkonten
- Direkt mit dem Sachverständigen, nicht über einen Vertrieb
Lieber direkt sprechen?
08621 975 0000Häufige Fragen zu: Wartung & Prüfung
Wer haftet, wenn die Wartung nicht dokumentiert ist?
Können Sie alle Gewerke über einen Vertrag abdecken?
Führen Sie auch die Prüfung nach SPrüfV durch?
Wir haben ein Objekt übernommen und wissen nicht, was verbaut ist. Was nun?
Was passiert mit festgestellten Mängeln?
Qualifikation, die nachprüfbar ist
Weitere Leistungen
Brandschutzklappen
Funktionsprüfung, Wartung und Dokumentation von Brandschutz- und Entrauchungsklappen in Lüftungsanlagen.
Mehr erfahrenTüren & Feststellanlagen
Prüfung und Wartung von Brandschutztüren, -toren und Feststellanlagen nach DIN 14677 – inklusive Beschlägen und Dichtungen.
Mehr erfahrenSprinkleranlagen
Inspektion und Wartung von Sprinkleranlagen nach VdS CEA 4001 und DIN EN 12845 – inklusive Betreiberdokumentation.
Mehr erfahrenWartung & Prüfung in Ihrer Region
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