FAQ

Häufige Fragen zum Brandschutz

Was Bauherren, Betriebe und Kommunen am häufigsten fragen – ehrlich beantwortet, ohne Marketing-Nebel.

Allgemein

Zusammenarbeit, Kosten, Ablauf

Was kostet ein Brandschutzkonzept?
Das hängt von Gebäudeklasse, Nutzungsart und der Zahl notwendiger Abweichungen ab – nicht allein von der Quadratmeterzahl. Wir sichten Ihre Planunterlagen kostenfrei und geben Ihnen anschließend ein Festpreisangebot. So tragen Sie kein Stundenrisiko.
Wie schnell bekomme ich eine Rückmeldung?
Werktags melden wir uns in aller Regel noch am selben Tag, spätestens innerhalb von 24 Stunden. Wenn es eilig ist – etwa weil ein Bauantrag terminiert ist –, sagen Sie das gleich; kurzfristige Termine sind oft möglich.
In welchem Gebiet sind Sie tätig?
Schwerpunkt ist Südostbayern: die Landkreise Traunstein, Altötting, Mühldorf am Inn, Rosenheim und Berchtesgadener Land sowie der Großraum München. Grenznah arbeiten wir außerdem in Salzburg und Oberösterreich nach OIB-Richtlinien. Für größere Projekte kommen wir auch weiter.
Arbeiten Sie auch für Kommunen?
Ja. Für Gemeinden übernehmen wir insbesondere die Feuerbeschau in Sonderbauten – auf Wunsch als Rahmenvereinbarung über mehrere Objekte im Jahr – sowie Brandschutzkonzepte für kommunale Gebäude wie Schulen, Kitas, Mehrzweckhallen und Feuerwehrhäuser.
Ich habe schon ein Konzept von einem anderen Büro. Können Sie trotzdem helfen?
Ja. Wir prüfen fremde Konzepte auf Vollständigkeit und Plausibilität, übernehmen die Fachplanung oder die Fachbauleitung auf Basis eines bestehenden Konzepts und geben Zweitmeinungen zu behördlichen Auflagen ab.
Welche Qualifikation bringen Sie mit?
Jürgen Meindl ist nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierter Sachverständiger für vorbeugenden Brandschutz und Mitglied im DGSV e.V. Hinzu kommt die Qualifikation als Brandschutzbeauftragter nach vfdb-Richtlinie 12-09/01 sowie langjährige Praxis aus dem aktiven Dienst in einer Werkfeuerwehr mit Lehrgängen an den Staatlichen Feuerwehrschulen Bayerns.
Brandschutzkonzept

Fragen zu Brandschutzkonzept

Was kostet ein Brandschutzkonzept?
Das lässt sich seriös erst nach Sichtung der Planunterlagen sagen. Preistreiber sind die Gebäudeklasse, die Nutzungsart (Sonderbau ja/nein), die Zahl notwendiger Abweichungen vom Baurecht und der Zustand der vorhandenen Planung. Wir sichten Ihre Unterlagen kostenfrei und geben Ihnen dann ein Festpreisangebot – kein Stundenrisiko für Sie.
Wie lange dauert die Erstellung?
Bei vollständigen Unterlagen liegt ein Konzept für ein überschaubares Vorhaben typischerweise in zwei bis vier Wochen vor. Sonderbauten mit vielen Abweichungen und Abstimmungsbedarf bei Behörde und Feuerwehr brauchen länger. Den Termin nennen wir verbindlich im Angebot.
Brauche ich ein Brandschutzkonzept oder einen Brandschutznachweis?
Der Brandschutznachweis ist der bauordnungsrechtliche Begriff für den bautechnischen Nachweis, der nach Art. 62 und Art. 62b BayBO mit dem Bauantrag eingereicht wird. "Brandschutzkonzept" bezeichnet die ausführliche, gutachterliche Ausarbeitung – bei Sonderbauten und komplexen Vorhaben ist das faktisch dasselbe Dokument. Im Erstgespräch klären wir für Ihr Vorhaben, was die Behörde konkret sehen will.
Wer darf den Brandschutznachweis unterschreiben?
Das regelt Art. 62b BayBO. Ab Gebäudeklasse 4 darf der Brandschutznachweis nur von bauvorlageberechtigten Personen mit den erforderlichen Brandschutzkenntnissen oder von entsprechend qualifizierten Nachweisberechtigten erstellt werden; Letztere sind in Listen der Bayerischen Architektenkammer bzw. der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau geführt. Bei Gebäudeklasse 5 und Sonderbauten wird der Nachweis zusätzlich geprüft – durch die Bauaufsichtsbehörde oder einen Prüfsachverständigen für Brandschutz. Wir klären für Ihr Vorhaben, welche Konstellation greift, und stimmen die Unterschriften vorab ab, damit der Bauantrag nicht daran hängenbleibt.
Welche Unterlagen brauchen Sie von mir?
Grundrisse und Schnitte (idealerweise als PDF und DWG), Lageplan, geplante Nutzung je Bereich, Personenzahlen bzw. Betten- oder Sitzplatzzahlen sowie – im Bestand – vorhandene Genehmigungen und Auflagen. Fehlt etwas, sagen wir Ihnen, was ersatzweise geht.
Arbeiten Sie auch im Bestand und bei Umnutzungen?
Ja. Bestand und Nutzungsänderung sind sogar der anspruchsvollere Teil, weil man dort mit Kompensationsmaßnahmen statt mit Neubau-Standards arbeiten muss. Genau da entscheidet sich, ob ein Projekt wirtschaftlich bleibt.

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Fachplanung & Bauleitung

Fragen zu Fachplanung & Bauleitung

Was ist der Unterschied zwischen Brandschutzkonzept und Fachplanung?
Das Konzept legt die Schutzziele und Anforderungen fest – es beantwortet die Frage "was muss erreicht werden". Die Fachplanung setzt das in konkrete, ausschreibbare Bauteile und Anlagen um – sie beantwortet "womit genau". Bei kleineren Vorhaben verschmilzt beides, bei Sonderbauten sind es zwei klar getrennte Leistungen.
Übernehmen Sie auch die Fachbauleitung Brandschutz?
Ja. Während der Bauzeit übernehmen wir Fachbauleitung bzw. Objektüberwachung zum Brandschutz: Begehungen mit Fotodokumentation, Prüfung der Verwendbarkeitsnachweise, Mängelverfolgung und Vorbereitung der Abnahme.
Können Sie einsteigen, wenn das Konzept von jemand anderem stammt?
Ja, das kommt häufig vor. Wir sichten das vorhandene Konzept, weisen auf Lücken hin und übernehmen die Umsetzung. Wir müssen das Konzept nicht selbst geschrieben haben.

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Brandschutzbeauftragter

Fragen zu Brandschutzbeauftragter

Wann ist ein Brandschutzbeauftragter Pflicht?
Eine allgemeine gesetzliche Pflicht gibt es nicht. Die Bestellung ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG, aus Auflagen der Bauaufsicht bzw. dem Brandschutzkonzept, aus Forderungen des Sachversicherers oder aus branchenspezifischen Vorschriften. In der Praxis trifft es fast jeden Betrieb mit erhöhter Brandgefährdung sowie Sonderbauten.
Darf ein externer Brandschutzbeauftragter die Funktion überhaupt übernehmen?
Ja. Die DGUV Information 205-003 lässt die Bestellung externer Personen ausdrücklich zu, sofern die Fachkunde nachgewiesen ist und der Zugang zum Betrieb sowie eine ausreichende Präsenz sichergestellt sind. Die Unternehmerverantwortung bleibt beim Betrieb – der Brandschutzbeauftragte berät und überwacht.
Wie oft sind Sie vor Ort?
Das richtet sich nach Größe und Gefährdung des Betriebs und wird im Betreuungsvertrag festgelegt – von einer Jahresbegehung mit Bericht bis zu monatlicher Präsenz. Zwischen den Terminen sind wir telefonisch und per E-Mail erreichbar.
Übernehmen Sie auch die Brandschutzordnung nach DIN 14096?
Ja, Teile A, B und C gehören zum üblichen Leistungsumfang – ebenso die jährliche Unterweisung der Beschäftigten und die Aktualisierung bei Änderungen im Betrieb.

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Brandschutzhelfer-Schulung

Fragen zu Brandschutzhelfer-Schulung

Wie viele Brandschutzhelfer braucht mein Betrieb?
Die ASR A2.2 nennt als Richtwert 5 % der Beschäftigten. Das ist eine Untergrenze für normale Brandgefährdung. Bei erhöhter Brandgefährdung, Schichtbetrieb, mehreren Gebäuden oder Personen, die Hilfe bei der Rettung brauchen, ist der Anteil zu erhöhen. Maßgeblich ist immer Ihre Gefährdungsbeurteilung – dabei helfen wir.
Wie oft muss die Ausbildung aufgefrischt werden?
Für die Brandschutzhelfer-Ausbildung wird eine Wiederholung in Abständen von drei bis fünf Jahren empfohlen. Davon zu unterscheiden ist die allgemeine Brandschutzunterweisung aller Beschäftigten, die nach DGUV Vorschrift 1 mindestens jährlich stattfinden muss.
Findet die Schulung bei uns im Betrieb statt?
Ja, das ist der Regelfall und fachlich auch der bessere Weg: Die Teilnehmer lernen an den eigenen Fluchtwegen, der eigenen Brandschutzordnung und den eigenen Löschern. Für die praktische Löschübung brauchen wir lediglich eine geeignete Freifläche.
Wie lange dauert eine Schulung?
Je Gruppe rechnen Sie mit rund zwei bis vier Stunden inklusive praktischer Löschübung. Gruppengröße und Ablauf stimmen wir so ab, dass Ihr Betrieb weiterlaufen kann.

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Feuerbeschau

Fragen zu Feuerbeschau

Welche Gebäude unterliegen der Feuerbeschau?
In Bayern trifft es Sonderbauten nach Art. 2 Abs. 4 Satz 2 BayBO – dazu zählen unter anderem Versammlungsstätten, Verkaufsstätten, Beherbergungsbetriebe, Krankenhäuser und Pflegeheime, Schulen, Kindertagesstätten, größere Garagen und Industriebauten. Welche Objekte in Ihrer Gemeinde konkret betroffen sind und in welchem Turnus, klären wir gemeinsam.
Wir sind eine Gemeinde ohne eigene Fachkraft. Wie läuft das ab?
Sie beauftragen uns objektbezogen oder als Rahmenvereinbarung. Wir übernehmen Vorbereitung, Begehung und Protokollierung und übergeben Ihnen ein Ergebnis, das Sie unmittelbar für Ihr Verwaltungshandeln verwenden können. Die hoheitliche Anordnung bleibt selbstverständlich bei Ihnen.
Wir haben eine Feuerbeschau angekündigt bekommen – können Sie uns vorbereiten?
Ja. Eine Vorbegehung deckt die typischen Punkte auf, bevor sie im amtlichen Protokoll stehen: zugestellte Fluchtwege, fehlende Prüfnachweise, defekte Türschließer, unklare Brandschutzordnung. Das entschärft die eigentliche Beschau erheblich.

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Flucht- & Rettungspläne

Fragen zu Flucht- & Rettungspläne

Wann ist ein Flucht- und Rettungsplan Pflicht?
Nach ASR A2.3 sind Flucht- und Rettungspläne zu erstellen, wenn Lage, Ausdehnung und Nutzung der Arbeitsstätte dies erfordern – etwa bei unübersichtlichen Gebäuden, hohem Publikumsverkehr oder ortsunkundigen Personen im Gebäude. Zusätzlich kann sich die Pflicht aus dem Brandschutzkonzept, aus Sonderbauverordnungen oder aus behördlichen Auflagen ergeben.
Wie oft müssen die Pläne aktualisiert werden?
Die Pläne sind aktuell zu halten und mindestens alle zwei Jahre auf Aktualität zu prüfen. Unabhängig davon gilt: Nach jedem Umbau, jeder Nutzungsänderung und jeder Änderung an Fluchtwegen oder Löscheinrichtungen muss der Plan sofort angepasst werden. Weil wir die Quelldateien vorhalten, sind Änderungen bei uns günstig.
Was ist der Unterschied zum Feuerwehrplan?
Der Flucht- und Rettungsplan richtet sich an die Menschen im Gebäude und hängt gut sichtbar aus. Der Feuerwehrplan nach DIN 14095 richtet sich an die einrückende Feuerwehr, liegt im Feuerwehr-Depot und enthält ganz andere Informationen – Zufahrten, Löschwasser, Gefahrstoffe, Absperreinrichtungen. Viele Objekte brauchen beides.
Wir haben gar keine Grundrisse mehr. Geht das trotzdem?
Ja. Dann kommen wir zum Aufmaß vor Ort und erstellen die Grundlage neu. Das kostet etwas mehr, ist aber Routine – und Sie haben danach dauerhaft verwertbare digitale Pläne.

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Gutachten & Sachverständiger

Fragen zu Gutachten & Sachverständiger

Sind Sie öffentlich bestellt und vereidigt?
Wir sind nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierter Sachverständiger für vorbeugenden Brandschutz und Mitglied im DGSV e.V. Das ist eine Personenzertifizierung durch eine akkreditierte Stelle und nicht identisch mit der öffentlichen Bestellung durch eine Kammer. Für Privatgutachten, Behördenverfahren und Versicherungsfragen ist das der übliche und anerkannte Qualifikationsnachweis. Wenn Ihr Verfahren zwingend einen öffentlich bestellten Sachverständigen verlangt, sagen wir Ihnen das offen.
Wir haben eine Auflage bekommen, die uns unverhältnismäßig erscheint. Was können Sie tun?
Wir prüfen die Rechtsgrundlage der Auflage, den Bestandsschutz und mögliche Kompensationen. Häufig lässt sich ein Schutzziel deutlich günstiger erreichen als in der Auflage vorgesehen – das muss aber fachlich begründet und der Behörde vorgelegt werden. Genau das ist der Inhalt einer solchen Stellungnahme.

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Rauchwarnmelder

Fragen zu Rauchwarnmelder

Wer ist für Einbau und Wartung verantwortlich?
Für den Einbau ist in Bayern der Eigentümer verantwortlich. Für die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft ist grundsätzlich der unmittelbare Besitzer – also in der Regel der Mieter – zuständig, es sei denn, der Eigentümer übernimmt sie selbst. Viele Vermieter übernehmen die Wartung bewusst, weil sie damit die Erfüllung nachweisen können. Wir empfehlen diesen Weg.
In welchen Räumen müssen Melder hängen?
Nach Art. 46 Abs. 4 BayBO in Schlafräumen, Kinderzimmern und in Fluren, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen. Die DIN 14676 empfiehlt darüber hinaus weitere Räume – bei offenen Wohnküchen, Galerien und Dachschrägen lohnt sich eine kurze fachliche Prüfung.
Mieten oder kaufen – was ist sinnvoller?
Beim Kauf gehört das Gerät Ihnen, Sie tragen aber Wartung, Austausch nach Ablauf der Lebensdauer und die Dokumentation selbst. Beim Mietmodell sind Montage, jährliche Wartung, Gerätetausch und die rechtssichere Dokumentation im festen Jahrespreis enthalten – für Vermieter und Verwaltungen meist der ruhigere Weg, weil die Nachweispflicht damit sauber erfüllt und umlagefähig kalkulierbar ist. Wir rechnen Ihnen beide Varianten für Ihren Bestand durch.
Können Hausmeister oder Mieter die Wartung übernehmen?
Möglich ist beides, aber beides hat Haken. Hausmeisterdienste haben begrenzte Ressourcen, und die Dokumentationsqualität schwankt erfahrungsgemäß stark. Bei Eigenleistung der Mieter bleibt der Vermieter in der Verantwortung – und nicht jeder Mieter kann die Prüfung altersbedingt oder körperlich überhaupt durchführen. Ein Fachbetrieb liefert Montage, Inbetriebnahme und jährliche Instandhaltung nach DIN 14676 mit belastbarem Nachweis. Genau darum geht es im Schadenfall.

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DIN 18230 & RWA-Bemessung

Fragen zu DIN 18230 & RWA-Bemessung

Wann lohnt sich eine Berechnung nach DIN 18230?
Immer dann, wenn die pauschalen Tabellenwerte der Industriebaurichtlinie zu kleinen Brandabschnitten oder hohen Bauteilanforderungen führen. Typische Auslöser sind große Hallenflächen, hohe Lagerhöhen, geringe Brandlast bei großer Fläche oder der Wunsch nach ungeschütztem Stahltragwerk. Eine kurze Vorabprüfung genügt meist, um das zu beantworten.
Ersetzt die Berechnung das Brandschutzkonzept?
Nein. Die Berechnung ist ein rechnerischer Nachweis innerhalb des Brandschutzkonzepts. Sie liefert Zahlen, das Konzept liefert die Gesamtargumentation gegenüber der Behörde. Beides bekommen Sie bei uns aus einer Hand.
Wie hängen Sprinkleranlage und RWA-Bemessung zusammen?
Eine flächendeckende automatische Sprinkleranlage wirkt sich auf die Bemessungsgruppe nach DIN 18232-2 aus und kann die erforderliche Rauchabzugsfläche reduzieren. Ob sich die Anlage insgesamt rechnet, hängt vom Gesamtpaket ab – auch von Versicherungsprämien. Wir rechnen die Varianten gegeneinander.

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Wartung & Prüfung

Fragen zu Wartung & Prüfung

Wer haftet, wenn die Wartung nicht dokumentiert ist?
Der Betreiber. Die Instandhaltungspflicht für bauliche Anlagen und ihre sicherheitstechnischen Einrichtungen trifft nach Bauordnungsrecht den Eigentümer bzw. Betreiber, im Betrieb zusätzlich den Arbeitgeber nach ArbSchG und BetrSichV. Ohne Nachweise lässt sich im Schadenfall nicht belegen, dass die Pflicht erfüllt wurde – das ist regelmäßig der Punkt, an dem Versicherer kürzen und Staatsanwaltschaften genauer hinsehen.
Können Sie alle Gewerke über einen Vertrag abdecken?
Ja, das ist der Regelfall und der eigentliche Grund, uns zu beauftragen: ein Terminplan, ein Ansprechpartner, eine Nachweismappe statt fünf Dienstleistern mit fünf Fristen. Einzelne Gewerke sind ebenfalls möglich, wenn Sie den Rest bereits gut abgedeckt haben.
Führen Sie auch die Prüfung nach SPrüfV durch?
Die wiederkehrende bauordnungsrechtliche Prüfung sicherheitstechnischer Anlagen in Sonderbauten ist in Bayern Prüfsachverständigen vorbehalten. Wir erbringen die Wartung und Instandhaltung als Fachfirma, bereiten die Anlagen und die Dokumentation auf diesen Termin vor und begleiten die Prüfung. In der Praxis ist genau diese Vorbereitung entscheidend dafür, ob die Prüfung ohne Mängelliste endet.
Wir haben ein Objekt übernommen und wissen nicht, was verbaut ist. Was nun?
Dann beginnen wir mit einer Bestandsaufnahme: Anlagen erfassen, Zulassungen und Verwendbarkeitsnachweise sichten, letzte Prüfungen recherchieren, Lücken benennen. Danach wissen Sie, was Sie haben, was fehlt und was es kostet, den Bestand in einen nachweisbaren Zustand zu bringen.
Was passiert mit festgestellten Mängeln?
Sie werden im Protokoll dokumentiert und nach Dringlichkeit bewertet. Kleinteile beheben wir direkt im Wartungstermin. Größere Instandsetzungen bekommen Sie als separates Angebot; bis zur Behebung führen wir sie in der Mängelliste nach, damit nichts liegen bleibt.

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Brandschutzklappen

Fragen zu Brandschutzklappen

Wie oft müssen Brandschutzklappen geprüft werden?
Die MLüAR verlangt eine Funktionsprüfung durch Sachkundige. Nach den üblichen Zulassungen und Herstellervorgaben ist zunächst halbjährlich zu prüfen; wenn zwei aufeinanderfolgende Prüfungen ohne Beanstandung bleiben, genügt anschließend eine jährliche Prüfung. Maßgeblich ist immer die Zulassung der konkret verbauten Klappe – die sehen wir uns bei der Bestandsaufnahme an.
Was passiert mit Klappen, die nicht zugänglich sind?
Sie werden im Protokoll als nicht prüfbar dokumentiert, mit Foto und Ortsangabe. Das ist wichtig: Ein Protokoll, das eine unzugängliche Klappe stillschweigend auslässt, ist im Schadenfall wertlos. Anschließend klären wir mit Ihnen, wie eine Revisionsöffnung nachgerüstet werden kann – meist ist das günstiger als befürchtet.
Was kostet die Prüfung pro Klappe?
Das hängt an Anzahl, Typ und Zugänglichkeit. Motorische Klappen mit Rückmeldung an die Gebäudeleittechnik brauchen mehr Zeit als einfache Schmelzlotklappen. Ab etwa 50 Klappen im Objekt wird der Stückpreis deutlich günstiger. Nach kurzer Objektbeschreibung nennen wir eine belastbare Spanne.
Übernehmen Sie auch Objekte, in denen jahrelang nichts geprüft wurde?
Ja, das ist ein großer Teil unserer Arbeit. Wir fangen mit der Bestandsaufnahme an, benennen Lücken schonungslos und bringen den Bestand dann Schritt für Schritt in einen nachweisbaren Zustand. Wichtig ist der Startpunkt – ab dem Moment ist die Dokumentation lückenlos.

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Türen & Feststellanlagen

Fragen zu Türen & Feststellanlagen

Wie oft müssen Feststellanlagen geprüft werden?
Nach DIN 14677-1 mindestens einmal jährlich durch eine dafür befähigte Person. Die Prüfung umfasst Melder, Auslösevorrichtung, Handauslösung, Energieversorgung und das vollständige Schließen der Tür. Ergebnis und Datum gehören ins Prüfbuch – ohne Nachweis gilt die Anlage im Zweifel als ungeprüft.
Dürfen Brandschutztüren mit einem Keil offengehalten werden?
Nein. Ein Feuerschutzabschluss muss selbstschließend sein. Wird er dauerhaft festgestellt, ist die brandschutztechnische Trennung aufgehoben – bauordnungsrechtlich ein Mangel und im Schadenfall ein handfestes Haftungsproblem. Wenn die Tür im Betrieb wirklich offenstehen muss, ist eine zugelassene Feststellanlage die richtige Lösung. Was das kostet, klären wir vorab.
Was ist der Unterschied zwischen Brandschutztür und Rauchschutztür?
Eine Brandschutztür hält dem Feuer eine definierte Zeit stand, etwa T30 oder T90. Eine Rauchschutztür nach DIN 18095 begrenzt die Rauchausbreitung, ohne eine Feuerwiderstandsdauer zu haben. Viele Objekte brauchen beides an unterschiedlichen Stellen – im Bestand sind die beiden regelmäßig vertauscht oder falsch beschildert.
Können Sie auch defekte Türschließer tauschen?
Ja. Gängige Verschleißteile – Türschließer, Schließfolgeregler, Dichtungen – führen wir mit und tauschen sie direkt im Wartungstermin. Größere Instandsetzungen oder ein Türblatttausch kommen als separates Angebot; dabei achten wir darauf, dass Ersatzteile zur Zulassung des Abschlusses passen.

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Sprinkleranlagen

Fragen zu Sprinkleranlagen

In welchem Turnus muss eine Sprinkleranlage geprüft werden?
Die Regelwerke sehen einen abgestuften Turnus vor: kurzfristige Eigenkontrollen durch den Betreiber, regelmäßige Inspektionen und die jährliche Wartung durch eine Fachfirma; dazu kommt die wiederkehrende Prüfung durch anerkannte Sachverständige. Der genaue Plan ergibt sich aus VdS CEA 4001 bzw. DIN EN 12845, der Anlagendokumentation und den Auflagen Ihres Versicherers. Bei der Bestandsaufnahme legen wir ihn verbindlich fest.
Was muss unser eigenes Personal übernehmen?
Die kurzfristigen Kontrollen – Druckwerte, Absperrarmaturen in Betriebsstellung, Anlagenraum zugänglich, Meldungen an der Zentrale. Das ist keine Schikane, sondern der Teil, der eine schleichende Störung überhaupt erst rechtzeitig sichtbar macht. Wir weisen Ihre Leute ein und stellen Vordrucke bereit, damit die Kontrolle auch nachweisbar dokumentiert ist.
Der häufigste Mangel in Lagerhallen?
Zu hoch gestapelte Ware. Wird der Abstand zwischen Lagergut und Sprinklerkopf unterschritten oder die Wirkfläche zugestellt, kann die Anlage ihre Wassermenge nicht mehr in den Brandherd bringen – die teuerste Brandschutzanlage im Haus ist dann faktisch wirkungslos. Das steht in jedem unserer Protokolle und lässt sich meist ohne Investition beheben, allein durch Lagerorganisation.
Können Sie die Anlage von einem anderen Dienstleister übernehmen?
Ja. Wir sichten vorhandene Prüfberichte und Anlagenunterlagen, nehmen den Ist-Zustand auf und benennen offene Punkte, bevor wir den Wartungsvertrag beginnen. So ist von Anfang an klar, welche Mängel Sie übernommen haben und welche in unserer Verantwortung liegen.

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Löscher & Wandhydranten

Fragen zu Löscher & Wandhydranten

Wie oft müssen Feuerlöscher geprüft werden?
Nach DIN 14406-4 alle zwei Jahre durch einen Sachkundigen. Zusätzlich gilt eine begrenzte Gesamtlebensdauer, und Dauerdrucklöscher unterliegen als Druckgeräte weiteren Prüfpflichten. Bei der Bestandsaufnahme sehen wir uns Baujahr und Typ an und sagen Ihnen, welche Geräte sich eine weitere Prüfung noch lohnen und welche günstiger ersetzt werden.
Wie viele Feuerlöscher brauchen wir?
Die ASR A2.2 leitet die erforderlichen Löscheinheiten aus der Grundfläche und der Brandgefährdung ab – nicht aus der Anzahl der Räume oder Mitarbeiter. Bei erhöhter Brandgefährdung kommen zusätzliche Einheiten und teils andere Löschmittel dazu. Wir rechnen das für Ihre Flächen durch und liefern eine nachvollziehbare Begründung, die auch bei einer Begehung standhält.
Wandhydranten – jährlich oder alle zwei Jahre?
Jährlich. Die Instandhaltung von Wandhydranten und Schlauchanlagen erfolgt nach DIN 14462 in Verbindung mit DIN EN 671-3 mindestens einmal im Jahr durch einen Sachkundigen. Bei der Druckprüfung der Schläuche unterscheiden sich die Fristen allerdings nach Bauart: formstabile Schläuche nach DIN EN 671-1 werden jährlich mit Wasser geprüft, Flachschläuche nach DIN EN 671-2 im Abstand von fünf Jahren. Das ist ein anderer Rhythmus als bei Feuerlöschern und einer der häufigsten Gründe, warum Fristen in gemischten Beständen durcheinandergeraten.
Prüfen Sie auch mehrere Standorte für uns?
Ja, das ist sogar der Normalfall. Wir führen eine Bestandsliste je Standort und legen Termine so zusammen, dass Anfahrten und Ausfallzeiten minimal bleiben. Sie bekommen eine gemeinsame Übersicht über alle Objekte statt zwanzig Einzelprotokolle.

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RWA-Anlagen

Fragen zu RWA-Anlagen

Wie oft muss eine RWA-Anlage gewartet werden?
Üblich und nach den Herstellervorgaben in aller Regel gefordert ist eine jährliche Wartung mit Funktionsprüfung durch eine Fachfirma, ergänzt um eine monatliche Sichtkontrolle durch den Betreiber. Maßgeblich sind die Anlagendokumentation, das Brandschutzkonzept und etwaige behördliche Auflagen – bei Sonderbauten kommt die wiederkehrende Prüfung nach SPrüfV hinzu.
Warum prüfen Sie auch die Nachströmöffnungen?
Weil eine Rauchabzugsanlage ohne Zuluft physikalisch nicht funktioniert: Energie kann nur abströmen, wenn im unteren Bereich Luft nachströmt. In Bestandsobjekten sind Nachströmöffnungen regelmäßig zugestellt, zugebaut oder auf eine Ansteuerung angewiesen, die niemand mehr getestet hat. Eine Wartung, die diesen Teil auslässt, prüft nur die Hälfte der Anlage.
Können Sie eine Anlage übernehmen, deren Hersteller es nicht mehr gibt?
In den meisten Fällen ja. Wir nehmen die Anlage auf, ermitteln Bauart und verfügbare Ersatzteile und sagen Ihnen ehrlich, ob sich eine Weiterführung lohnt oder ob eine Modernisierung wirtschaftlicher ist. Wo Ersatzteile fehlen, ist Letzteres oft der günstigere Weg.

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Brandschutzbegehung

Fragen zu Brandschutzbegehung

Wie oft sollte eine Brandschutzbegehung stattfinden?
Eine feste gesetzliche Frist gibt es nicht. In der Praxis hat sich mindestens einmal jährlich bewährt, bei erhöhter Brandgefährdung, Schichtbetrieb oder hoher Fluktuation häufiger. Was für Ihren Betrieb angemessen ist, ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung – dabei helfen wir.
Was ist der Unterschied zur Feuerbeschau?
Die Feuerbeschau ist hoheitlich: Die Gemeinde prüft Sonderbauten, und was im Protokoll steht, kann angeordnet werden. Die Brandschutzbegehung ist Ihre eigene, freiwillige Kontrolle. Sie hat keine Rechtsfolgen, aber genau darin liegt ihr Wert – Sie finden die Punkte, solange Sie den Zeitplan und das Budget noch selbst bestimmen.
Bekommen wir eine Liste mit Verstößen oder mit Lösungen?
Mit Lösungen. Eine reine Mängelliste kann jeder schreiben; nützlich wird sie erst, wenn dabeisteht, was der wirtschaftlichste Weg zur Behebung ist und was Priorität hat. Wo mehrere Wege zum selben Schutzziel führen, nennen wir sie – oft ist die organisatorische Lösung deutlich günstiger als die bauliche.
Können Sie mehrere Filialen nach einheitlichem Standard begehen?
Ja. Wir arbeiten dann mit einer standardisierten Checkliste und liefern zusätzlich eine standortübergreifende Auswertung: Welche Mängel treten überall auf, wo lohnt eine zentrale Lösung statt zwanzig Einzelmaßnahmen.

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