Externer Brandschutzbeauftragter
Sie brauchen einen Brandschutzbeauftragten, aber keine zusätzliche Stelle. Wir übernehmen die Funktion extern – mit Fachkunde nach vfdb-Richtlinie 12-09/01 und Erfahrung aus der Werkfeuerwehr.
Einen Mitarbeiter zum Brandschutzbeauftragten auszubilden klingt günstig, bis man rechnet: Ausbildung, jährliche Fortbildung, Fachliteratur, Arbeitszeit für Begehungen und Dokumentation – und die Person fehlt in ihrem eigentlichen Job. Dazu kommt ein Problem, über das selten jemand spricht: Ein interner Brandschutzbeauftragter muss Kollegen und Vorgesetzte auf Mängel hinweisen. Das kostet Nerven und wird deshalb oft nicht getan.
Ein externer Brandschutzbeauftragter hat dieses Problem nicht. Er beurteilt neutral, sachbezogen und ohne Betriebsblindheit – und trägt seine Fachliteratur, Weiterbildung und Haftpflicht selbst.
Ihre Vorteile im Überblick
- Alle Brandschutzaufgaben im Unternehmen werden fachkundig und nachweisbar wahrgenommen
- Ihre Mitarbeiter bleiben in ihren eigentlichen Aufgaben – keine gebundene Arbeitszeit
- Umfangreiches Fachwissen aus der täglichen Praxis, inklusive der notwendigen Fachliteratur
- Neutrale Lösungsfindung ohne innerbetriebliche Spannungen
- Kein Risiko der Betriebsblindheit – ein Blick von außen findet, was intern übersehen wird
- Ein fester Ansprechpartner für alle Belange des innerbetrieblichen Brandschutzes
- Reduzierung von Lohn-, Lohnneben- und Weiterbildungskosten
Rechtsgrundlagen und Regelwerke
- ArbSchG § 5Gefährdungsbeurteilung – bestimmt, ob und in welchem Umfang ein Brandschutzbeauftragter nötig ist.
- DGUV Information 205-003Aufgaben, Qualifikation, Ausbildung und Bestellung von Brandschutzbeauftragten.
- vfdb-Richtlinie 12-09/01Anerkannter Ausbildungsstandard für die Fachkunde.
- ASR A2.2Maßnahmen gegen Brände – Feuerlöscheinrichtungen und Brandschutzhelfer.
Was kostet das?
Wir arbeiten mit einer monatlichen oder jährlichen Betreuungspauschale, die sich an Betriebsgröße und Gefährdung orientiert. In fast allen Fällen liegt das deutlich unter den Vollkosten einer internen Lösung. Angebot nach kurzem Gespräch.
Von der Anfrage bis zur Übergabe
Sie wissen zu jedem Zeitpunkt, wo das Projekt steht und was als Nächstes von wem kommt.
Bestandsaufnahme
Begehung Ihres Betriebs, Sichtung vorhandener Unterlagen und Auflagen.
Maßnahmenplan
Priorisierte Mängelliste – was ist sofort zu tun, was mittelfristig, was ist unkritisch.
Laufende Betreuung
Regelmäßige Begehungen, Brandschutzordnung, Unterweisungen, Dokumentation, Jahresbericht.
Ansprechpartner
Für Behörde, Feuerwehr, Versicherer und Ihre Mitarbeiter – Sie leiten einfach weiter.
Brandschutzbeauftragter anfragen
Ein paar Stichworte genügen. Sie bekommen eine ehrliche Einschätzung – auch dann, wenn Sie die Leistung gar nicht brauchen.
- Kostenfrei und unverbindlich
- Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden – werktags meist noch am selben Tag.
- Festpreisangebot statt offener Stundenkonten
- Direkt mit dem Sachverständigen, nicht über einen Vertrieb
Lieber direkt sprechen?
08621 975 0000Häufige Fragen zu: Brandschutzbeauftragter
Wann ist ein Brandschutzbeauftragter Pflicht?
Darf ein externer Brandschutzbeauftragter die Funktion überhaupt übernehmen?
Wie oft sind Sie vor Ort?
Übernehmen Sie auch die Brandschutzordnung nach DIN 14096?
Qualifikation, die nachprüfbar ist
Weitere Leistungen
Brandschutzhelfer-Schulung
Inhouse-Schulung nach ASR A2.2 mit echter Löschübung – an Ihren Fluchtwegen, mit Ihren Löschern.
Mehr erfahrenFeuerbeschau
Begehung, Protokoll mit Bilddokumentation und tragfähige Lösungsvorschläge – für Gemeinden und Betreiber.
Mehr erfahrenFlucht- & Rettungspläne
Von der Zeichnungsvorlage bis zum montierten Plan an der Wand – nach DIN ISO 23601 und DIN 14095.
Mehr erfahrenBrandschutzbeauftragter in Ihrer Region
Unsicher, ob Sie das brauchen?
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