Leistung

Externer Brandschutzbeauftragter

Sie brauchen einen Brandschutzbeauftragten, aber keine zusätzliche Stelle. Wir übernehmen die Funktion extern – mit Fachkunde nach vfdb-Richtlinie 12-09/01 und Erfahrung aus der Werkfeuerwehr.

Einen Mitarbeiter zum Brandschutzbeauftragten auszubilden klingt günstig, bis man rechnet: Ausbildung, jährliche Fortbildung, Fachliteratur, Arbeitszeit für Begehungen und Dokumentation – und die Person fehlt in ihrem eigentlichen Job. Dazu kommt ein Problem, über das selten jemand spricht: Ein interner Brandschutzbeauftragter muss Kollegen und Vorgesetzte auf Mängel hinweisen. Das kostet Nerven und wird deshalb oft nicht getan.

Ein externer Brandschutzbeauftragter hat dieses Problem nicht. Er beurteilt neutral, sachbezogen und ohne Betriebsblindheit – und trägt seine Fachliteratur, Weiterbildung und Haftpflicht selbst.

Ihre Vorteile im Überblick

  • Alle Brandschutzaufgaben im Unternehmen werden fachkundig und nachweisbar wahrgenommen
  • Ihre Mitarbeiter bleiben in ihren eigentlichen Aufgaben – keine gebundene Arbeitszeit
  • Umfangreiches Fachwissen aus der täglichen Praxis, inklusive der notwendigen Fachliteratur
  • Neutrale Lösungsfindung ohne innerbetriebliche Spannungen
  • Kein Risiko der Betriebsblindheit – ein Blick von außen findet, was intern übersehen wird
  • Ein fester Ansprechpartner für alle Belange des innerbetrieblichen Brandschutzes
  • Reduzierung von Lohn-, Lohnneben- und Weiterbildungskosten

Rechtsgrundlagen und Regelwerke

Was kostet das?

Wir arbeiten mit einer monatlichen oder jährlichen Betreuungspauschale, die sich an Betriebsgröße und Gefährdung orientiert. In fast allen Fällen liegt das deutlich unter den Vollkosten einer internen Lösung. Angebot nach kurzem Gespräch.

Ablauf

Von der Anfrage bis zur Übergabe

Sie wissen zu jedem Zeitpunkt, wo das Projekt steht und was als Nächstes von wem kommt.

  1. Bestandsaufnahme

    Begehung Ihres Betriebs, Sichtung vorhandener Unterlagen und Auflagen.

  2. Maßnahmenplan

    Priorisierte Mängelliste – was ist sofort zu tun, was mittelfristig, was ist unkritisch.

  3. Laufende Betreuung

    Regelmäßige Begehungen, Brandschutzordnung, Unterweisungen, Dokumentation, Jahresbericht.

  4. Ansprechpartner

    Für Behörde, Feuerwehr, Versicherer und Ihre Mitarbeiter – Sie leiten einfach weiter.

Anfrage

Brandschutzbeauftragter anfragen

Ein paar Stichworte genügen. Sie bekommen eine ehrliche Einschätzung – auch dann, wenn Sie die Leistung gar nicht brauchen.

  • Kostenfrei und unverbindlich
  • Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden – werktags meist noch am selben Tag.
  • Festpreisangebot statt offener Stundenkonten
  • Direkt mit dem Sachverständigen, nicht über einen Vertrieb

Lieber direkt sprechen?

08621 975 0000

Anfrage senden

Pläne oder Unterlagen können Sie uns nach dem Erstkontakt per E-Mail senden.

Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden – werktags meist noch am selben Tag. Ihre Anfrage ist kostenfrei und unverbindlich.

FAQ

Häufige Fragen zu: Brandschutzbeauftragter

Wann ist ein Brandschutzbeauftragter Pflicht?
Eine allgemeine gesetzliche Pflicht gibt es nicht. Die Bestellung ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG, aus Auflagen der Bauaufsicht bzw. dem Brandschutzkonzept, aus Forderungen des Sachversicherers oder aus branchenspezifischen Vorschriften. In der Praxis trifft es fast jeden Betrieb mit erhöhter Brandgefährdung sowie Sonderbauten.
Darf ein externer Brandschutzbeauftragter die Funktion überhaupt übernehmen?
Ja. Die DGUV Information 205-003 lässt die Bestellung externer Personen ausdrücklich zu, sofern die Fachkunde nachgewiesen ist und der Zugang zum Betrieb sowie eine ausreichende Präsenz sichergestellt sind. Die Unternehmerverantwortung bleibt beim Betrieb – der Brandschutzbeauftragte berät und überwacht.
Wie oft sind Sie vor Ort?
Das richtet sich nach Größe und Gefährdung des Betriebs und wird im Betreuungsvertrag festgelegt – von einer Jahresbegehung mit Bericht bis zu monatlicher Präsenz. Zwischen den Terminen sind wir telefonisch und per E-Mail erreichbar.
Übernehmen Sie auch die Brandschutzordnung nach DIN 14096?
Ja, Teile A, B und C gehören zum üblichen Leistungsumfang – ebenso die jährliche Unterweisung der Beschäftigten und die Aktualisierung bei Änderungen im Betrieb.
Warum wir

Qualifikation, die nachprüfbar ist

Zertifizierter SachverständigerVorbeugender Brandschutz, zertifiziert nach DIN EN ISO/IEC 17024
Mitglied im DGSV e.V.Deutscher Gutachter- und Sachverständigen-Verband
Brandschutzbeauftragter nach vfdb 12-09/01Ausbildung gemäß vfdb-Richtlinie 12-09/01:2009-03
Praxis aus der WerkfeuerwehrLangjähriger aktiver Dienst, Lehrgänge an den Staatlichen Feuerwehrschulen Bayerns

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