Wartung von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen
Rauch tötet früher als Feuer. Eine RWA-Anlage hält den Fluchtweg raucharm und die Halle für die Feuerwehr begehbar – aber nur, wenn sich die Klappen tatsächlich öffnen.
Rauch- und Wärmeabzugsanlagen führen Rauch und Hitze nach außen ab. Sie halten die untere Raumzone raucharm, schützen die Tragkonstruktion vor Hitzestau und geben der Feuerwehr überhaupt erst die Möglichkeit, in eine brennende Halle hineinzugehen.
Die Technik dahinter ist unspektakulär und deshalb anfällig: pneumatische Auslösung mit alten CO₂-Patronen, Antriebe, die seit Jahren nicht gefahren sind, Akkus in der Zentrale am Ende ihrer Lebensdauer, verklemmte Lichtkuppeln, und – der Klassiker – zugestellte oder verschlossene Nachströmöffnungen. Ohne Zuluft strömt keine Energie ab; die schönste Rauchabzugsfläche ist dann wirkungslos.
Deshalb prüfen wir nicht nur die Auslösung, sondern die ganze Wirkkette: Auslösestelle, Steuerung, Energieversorgung, Antrieb, Öffnungsweite und Nachströmung.
Wartungsumfang
- Funktionsprüfung aller Auslösestellen inklusive Handauslösung
- Prüfung von Steuerzentrale, Meldungen und Störungsanzeigen
- Energieversorgung: Netzteil, Akkus, Druckluft bzw. CO₂-Patronen
- Antriebe und Öffnungswinkel der Rauchabzugsgeräte
- Sichtprüfung von Lichtkuppeln, Klappen und Dichtungen
- Nachströmöffnungen: Freigängigkeit, Ansteuerung, Öffnungsfläche
- Rauchschürzen und Rauchabschnitte, soweit vorhanden
- Zusammenspiel mit Brandmeldeanlage und Lüftungssteuerung, soweit vorhanden
- Protokoll, Prüfplakette und priorisierte Mängelliste
Rechtsgrundlagen und Regelwerke
- DIN 18232-2Rauch- und Wärmefreihaltung – Bemessung natürlicher Rauchabzugsanlagen; anerkannte Regel der Technik.
- DIN EN 12101-2 / -3Produktnormen für natürliche und maschinelle Rauchabzugsanlagen.
- HerstellervorgabenVerbindlicher Wartungsumfang und Turnus je Anlagentyp.
- SPrüfV (Bayern)Wiederkehrende Prüfung sicherheitstechnischer Anlagen im Sonderbau durch Prüfsachverständige.
- ASR A2.3Fluchtwege und Notausgänge – Raucharmut als Voraussetzung der Selbstrettung.
Was kostet das?
Jahrespauschale nach Anzahl der Rauchabzugsgeräte, Auslösestellen und Zentralen. Verschleißteile wie CO₂-Patronen und Akkus rechnen wir nach Verbrauch ab und weisen sie im Protokoll aus.
Von der Anfrage bis zur Übergabe
Sie wissen zu jedem Zeitpunkt, wo das Projekt steht und was als Nächstes von wem kommt.
Unterlagen sichten
Anlagenbeschreibung, Auslegung nach DIN 18232-2 und Auflagen aus dem Brandschutzkonzept.
Funktionsprüfung
Auslösung real fahren, nicht simulieren – nur so zeigen sich träge Antriebe.
Wartung
Verschleißteile, Patronen und Akkus tauschen, Antriebe gangbar machen.
Nachströmung prüfen
Der Punkt, der in Bestandsobjekten am häufigsten fehlt.
Dokumentation
Protokoll und Nachweise, bereit für Begehung und Prüfsachverständigen.
RWA-Anlagen anfragen
Ein paar Stichworte genügen. Sie bekommen eine ehrliche Einschätzung – auch dann, wenn Sie die Leistung gar nicht brauchen.
- Kostenfrei und unverbindlich
- Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden – werktags meist noch am selben Tag.
- Festpreisangebot statt offener Stundenkonten
- Direkt mit dem Sachverständigen, nicht über einen Vertrieb
Lieber direkt sprechen?
08621 975 0000Häufige Fragen zu: RWA-Anlagen
Wie oft muss eine RWA-Anlage gewartet werden?
Warum prüfen Sie auch die Nachströmöffnungen?
Können Sie eine Anlage übernehmen, deren Hersteller es nicht mehr gibt?
Qualifikation, die nachprüfbar ist
Weitere Leistungen
Wartung & Prüfung
Brandschutzklappen, Feuerschutzabschlüsse, Sprinkler, Löscher, Hydranten und RWA – gewartet, dokumentiert, fristgerecht.
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