Leistung

Wartung von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen

Rauch tötet früher als Feuer. Eine RWA-Anlage hält den Fluchtweg raucharm und die Halle für die Feuerwehr begehbar – aber nur, wenn sich die Klappen tatsächlich öffnen.

Rauch- und Wärmeabzugsanlagen führen Rauch und Hitze nach außen ab. Sie halten die untere Raumzone raucharm, schützen die Tragkonstruktion vor Hitzestau und geben der Feuerwehr überhaupt erst die Möglichkeit, in eine brennende Halle hineinzugehen.

Die Technik dahinter ist unspektakulär und deshalb anfällig: pneumatische Auslösung mit alten CO₂-Patronen, Antriebe, die seit Jahren nicht gefahren sind, Akkus in der Zentrale am Ende ihrer Lebensdauer, verklemmte Lichtkuppeln, und – der Klassiker – zugestellte oder verschlossene Nachströmöffnungen. Ohne Zuluft strömt keine Energie ab; die schönste Rauchabzugsfläche ist dann wirkungslos.

Deshalb prüfen wir nicht nur die Auslösung, sondern die ganze Wirkkette: Auslösestelle, Steuerung, Energieversorgung, Antrieb, Öffnungsweite und Nachströmung.

Wartungsumfang

  • Funktionsprüfung aller Auslösestellen inklusive Handauslösung
  • Prüfung von Steuerzentrale, Meldungen und Störungsanzeigen
  • Energieversorgung: Netzteil, Akkus, Druckluft bzw. CO₂-Patronen
  • Antriebe und Öffnungswinkel der Rauchabzugsgeräte
  • Sichtprüfung von Lichtkuppeln, Klappen und Dichtungen
  • Nachströmöffnungen: Freigängigkeit, Ansteuerung, Öffnungsfläche
  • Rauchschürzen und Rauchabschnitte, soweit vorhanden
  • Zusammenspiel mit Brandmeldeanlage und Lüftungssteuerung, soweit vorhanden
  • Protokoll, Prüfplakette und priorisierte Mängelliste

Rechtsgrundlagen und Regelwerke

Was kostet das?

Jahrespauschale nach Anzahl der Rauchabzugsgeräte, Auslösestellen und Zentralen. Verschleißteile wie CO₂-Patronen und Akkus rechnen wir nach Verbrauch ab und weisen sie im Protokoll aus.

Ablauf

Von der Anfrage bis zur Übergabe

Sie wissen zu jedem Zeitpunkt, wo das Projekt steht und was als Nächstes von wem kommt.

  1. Unterlagen sichten

    Anlagenbeschreibung, Auslegung nach DIN 18232-2 und Auflagen aus dem Brandschutzkonzept.

  2. Funktionsprüfung

    Auslösung real fahren, nicht simulieren – nur so zeigen sich träge Antriebe.

  3. Wartung

    Verschleißteile, Patronen und Akkus tauschen, Antriebe gangbar machen.

  4. Nachströmung prüfen

    Der Punkt, der in Bestandsobjekten am häufigsten fehlt.

  5. Dokumentation

    Protokoll und Nachweise, bereit für Begehung und Prüfsachverständigen.

Anfrage

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Ein paar Stichworte genügen. Sie bekommen eine ehrliche Einschätzung – auch dann, wenn Sie die Leistung gar nicht brauchen.

  • Kostenfrei und unverbindlich
  • Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden – werktags meist noch am selben Tag.
  • Festpreisangebot statt offener Stundenkonten
  • Direkt mit dem Sachverständigen, nicht über einen Vertrieb

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FAQ

Häufige Fragen zu: RWA-Anlagen

Wie oft muss eine RWA-Anlage gewartet werden?
Üblich und nach den Herstellervorgaben in aller Regel gefordert ist eine jährliche Wartung mit Funktionsprüfung durch eine Fachfirma, ergänzt um eine monatliche Sichtkontrolle durch den Betreiber. Maßgeblich sind die Anlagendokumentation, das Brandschutzkonzept und etwaige behördliche Auflagen – bei Sonderbauten kommt die wiederkehrende Prüfung nach SPrüfV hinzu.
Warum prüfen Sie auch die Nachströmöffnungen?
Weil eine Rauchabzugsanlage ohne Zuluft physikalisch nicht funktioniert: Energie kann nur abströmen, wenn im unteren Bereich Luft nachströmt. In Bestandsobjekten sind Nachströmöffnungen regelmäßig zugestellt, zugebaut oder auf eine Ansteuerung angewiesen, die niemand mehr getestet hat. Eine Wartung, die diesen Teil auslässt, prüft nur die Hälfte der Anlage.
Können Sie eine Anlage übernehmen, deren Hersteller es nicht mehr gibt?
In den meisten Fällen ja. Wir nehmen die Anlage auf, ermitteln Bauart und verfügbare Ersatzteile und sagen Ihnen ehrlich, ob sich eine Weiterführung lohnt oder ob eine Modernisierung wirtschaftlicher ist. Wo Ersatzteile fehlen, ist Letzteres oft der günstigere Weg.
Warum wir

Qualifikation, die nachprüfbar ist

Zertifizierter SachverständigerVorbeugender Brandschutz, zertifiziert nach DIN EN ISO/IEC 17024
Mitglied im DGSV e.V.Deutscher Gutachter- und Sachverständigen-Verband
Brandschutzbeauftragter nach vfdb 12-09/01Ausbildung gemäß vfdb-Richtlinie 12-09/01:2009-03
Praxis aus der WerkfeuerwehrLangjähriger aktiver Dienst, Lehrgänge an den Staatlichen Feuerwehrschulen Bayerns

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