Österreich

Brandschutz Salzburg & Oberösterreich

Die Grenze liegt vor der Haustür. Für Kunden in Salzburg und Oberösterreich sind wir näher dran als die meisten österreichischen Büros aus dem Zentralraum.

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DE + ATBayern und Österreich

Brandschutz im Österreich

In Österreich gelten eigene Regelwerke – die OIB-Richtlinien, insbesondere OIB-Richtlinie 2 zum Brandschutz, sowie die TRVB-Reihe. Wir arbeiten in diesem Regelwerk und stimmen mit der örtlich zuständigen Behörde ab.

Für Betriebe mit Standorten diesseits und jenseits der Grenze ist das ein praktischer Vorteil: ein Ansprechpartner für beide Rechtskreise statt zwei Büros mit unterschiedlichem Kenntnisstand über Ihr Unternehmen.

Schwerpunkte in dieser Region

  • Brandschutzkonzepte nach OIB-Richtlinie 2
  • Brandschutzbeauftragter für grenznahe Betriebe
  • Brandschutzschulungen und Löschübungen
  • Betriebe mit Standorten in DE und AT

Orte, in denen wir regelmäßig arbeiten

  • Salzburg
  • Hallein
  • Oberndorf
  • Braunau am Inn
  • Ried im Innkreis
  • Mattighofen
  • Straßwalchen
Zuständigkeit

Wer in Salzburg entscheidet

Magistrat Salzburg bzw. zuständige Bezirkshauptmannschaft

In Österreich liegt die Baubehörde bei der Gemeinde bzw. dem Magistrat; überörtlich bei der Bezirkshauptmannschaft. Es gilt anderes Recht als in Bayern.

Wir stimmen kritische Punkte – Abweichungen, Rettungswege, Löschwasser – vorab mit der zuständigen Stelle und der örtlichen Feuerwehr ab. Das ist unbequemer als abzuwarten und spart im Verfahren regelmäßig Wochen.

Leistungen

Was wir hier übernehmen

Planung & Nachweise

Wartung & Prüfung

Organisation & Betrieb

FAQ

Häufige Fragen aus Salzburg & Oberösterreich

Gelten in Österreich dieselben Regeln wie in Bayern?
Nein. Österreich arbeitet mit den OIB-Richtlinien – für den Brandschutz vor allem OIB-Richtlinie 2 – und ergänzend mit den TRVB. Ein bayerisches Brandschutzkonzept lässt sich nicht einfach über die Grenze tragen. Wir erstellen die Unterlagen im jeweils geltenden Regelwerk und stimmen mit der örtlich zuständigen Behörde ab.
Wir haben Standorte in Bayern und in Österreich. Bringt ein Anbieter Vorteile?
Ja, vor allem organisatorisch. Sie haben einen Ansprechpartner, der beide Rechtskreise bedient und Ihr Unternehmen kennt – statt zweier Büros mit unterschiedlichem Kenntnisstand über dieselben Prozesse. Für Schulungen und die Betreuung als Brandschutzbeauftragter ist das besonders spürbar.
Anfrage

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Pläne oder Unterlagen können Sie uns nach dem Erstkontakt per E-Mail senden.

Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden – werktags meist noch am selben Tag. Ihre Anfrage ist kostenfrei und unverbindlich.

Brandschutz in Salzburg & Oberösterreich – reden wir kurz?

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