Leistung

Brandschutzkonzept & Brandschutznachweis

Wir erstellen genehmigungsfähige Brandschutzkonzepte und Brandschutznachweise – abgestimmt auf Landesbauordnung, Sonderbauverordnungen und die Anforderungen Ihrer Bauaufsichtsbehörde.

Ein Brandschutzkonzept ist kein Formular, das man ausfüllt. Es ist die Übersetzung Ihres Bauvorhabens in ein schlüssiges Schutzziel-System: Wer muss sich im Ernstfall wie schnell retten können, wo hält das Bauwerk das Feuer auf, was macht die Feuerwehr wann – und womit lässt sich all das gegenüber der Behörde begründen.

Genau daran scheitern Genehmigungsverfahren am häufigsten: Das Konzept ist formal vorhanden, aber nicht prüffähig. Nachforderungen kosten Wochen, Abweichungen ohne Kompensation kosten die Genehmigung. Wir schreiben Konzepte so, dass die Prüfinstanz sie abarbeiten kann – und binden die Behörde bei kritischen Punkten frühzeitig ein, statt am Ende zu diskutieren.

Das steckt in einem Konzept von uns

  • Vorbeugender, baulicher, anlagentechnischer, organisatorischer und abwehrender Brandschutz
  • Baurechtlicher Abgleich mit LBO, Sonderbauverordnung und eingeführten Richtlinien
  • Begründete Abweichungen inklusive Kompensationsmaßnahmen
  • Umsetzung der Brandschutzmaßnahmen – bauteilscharf und ausschreibungsfähig
  • Brandschutzpläne (Grundrisse, Schnitte, Legende) als Anlage zum Konzept
  • Zusammenfassung und Maßnahmenliste für Bauleitung und Betreiber

Für diese Gebäudearten erstellen wir Konzepte

  • Mehrfamilienhäuser
  • Büro- und Verwaltungsgebäude
  • Hochhäuser
  • Versammlungsstätten
  • Verkaufsstätten
  • Mittel- und Großgaragen
  • Parkhäuser
  • Beherbergungsstätten
  • Schulen
  • Kindertagesstätten
  • Industriegebäude
  • Altenpflegeheime
  • Krankenhäuser
  • Lagerhallen

Rechtsgrundlagen und Regelwerke

Was kostet das?

Der Aufwand hängt an Gebäudeklasse, Nutzung und Anzahl der Abweichungen – nicht an der Quadratmeterzahl allein. Nach Sichtung Ihrer Pläne nennen wir einen Festpreis. Das Erstgespräch und die Einschätzung, welche Nachweise Sie überhaupt brauchen, kosten nichts.

Ablauf

Von der Anfrage bis zur Übergabe

Sie wissen zu jedem Zeitpunkt, wo das Projekt steht und was als Nächstes von wem kommt.

  1. Erstgespräch

    Sie schildern das Vorhaben, wir sagen Ihnen in 15 Minuten, welche Nachweise Sie brauchen und wo die Knackpunkte liegen. Kostenfrei.

  2. Unterlagen & Angebot

    Sie senden Grundrisse, Schnitte, Nutzung und Personenzahlen. Sie erhalten ein Festpreisangebot mit klarem Leistungsumfang und Termin.

  3. Konzepterstellung

    Wir arbeiten das Konzept aus und stimmen kritische Punkte – Abweichungen, Rettungswege, Löschwasser – vorab mit Behörde und Feuerwehr ab.

  4. Abstimmung & Übergabe

    Sie bekommen Konzept und Brandschutzpläne digital und in Papierform, aufbereitet für die Einreichung.

  5. Begleitung im Verfahren

    Rückfragen der Prüfinstanz beantworten wir direkt – ohne Zusatzaufwand für Sie.

Anfrage

Brandschutzkonzept anfragen

Ein paar Stichworte genügen. Sie bekommen eine ehrliche Einschätzung – auch dann, wenn Sie die Leistung gar nicht brauchen.

  • Kostenfrei und unverbindlich
  • Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden – werktags meist noch am selben Tag.
  • Festpreisangebot statt offener Stundenkonten
  • Direkt mit dem Sachverständigen, nicht über einen Vertrieb

Lieber direkt sprechen?

08621 975 0000

Anfrage senden

Pläne oder Unterlagen können Sie uns nach dem Erstkontakt per E-Mail senden.

Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden – werktags meist noch am selben Tag. Ihre Anfrage ist kostenfrei und unverbindlich.

FAQ

Häufige Fragen zu: Brandschutzkonzept

Was kostet ein Brandschutzkonzept?
Das lässt sich seriös erst nach Sichtung der Planunterlagen sagen. Preistreiber sind die Gebäudeklasse, die Nutzungsart (Sonderbau ja/nein), die Zahl notwendiger Abweichungen vom Baurecht und der Zustand der vorhandenen Planung. Wir sichten Ihre Unterlagen kostenfrei und geben Ihnen dann ein Festpreisangebot – kein Stundenrisiko für Sie.
Wie lange dauert die Erstellung?
Bei vollständigen Unterlagen liegt ein Konzept für ein überschaubares Vorhaben typischerweise in zwei bis vier Wochen vor. Sonderbauten mit vielen Abweichungen und Abstimmungsbedarf bei Behörde und Feuerwehr brauchen länger. Den Termin nennen wir verbindlich im Angebot.
Brauche ich ein Brandschutzkonzept oder einen Brandschutznachweis?
Der Brandschutznachweis ist der bauordnungsrechtliche Begriff für den bautechnischen Nachweis, der nach Art. 62 und Art. 62b BayBO mit dem Bauantrag eingereicht wird. "Brandschutzkonzept" bezeichnet die ausführliche, gutachterliche Ausarbeitung – bei Sonderbauten und komplexen Vorhaben ist das faktisch dasselbe Dokument. Im Erstgespräch klären wir für Ihr Vorhaben, was die Behörde konkret sehen will.
Wer darf den Brandschutznachweis unterschreiben?
Das regelt Art. 62b BayBO. Ab Gebäudeklasse 4 darf der Brandschutznachweis nur von bauvorlageberechtigten Personen mit den erforderlichen Brandschutzkenntnissen oder von entsprechend qualifizierten Nachweisberechtigten erstellt werden; Letztere sind in Listen der Bayerischen Architektenkammer bzw. der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau geführt. Bei Gebäudeklasse 5 und Sonderbauten wird der Nachweis zusätzlich geprüft – durch die Bauaufsichtsbehörde oder einen Prüfsachverständigen für Brandschutz. Wir klären für Ihr Vorhaben, welche Konstellation greift, und stimmen die Unterschriften vorab ab, damit der Bauantrag nicht daran hängenbleibt.
Welche Unterlagen brauchen Sie von mir?
Grundrisse und Schnitte (idealerweise als PDF und DWG), Lageplan, geplante Nutzung je Bereich, Personenzahlen bzw. Betten- oder Sitzplatzzahlen sowie – im Bestand – vorhandene Genehmigungen und Auflagen. Fehlt etwas, sagen wir Ihnen, was ersatzweise geht.
Arbeiten Sie auch im Bestand und bei Umnutzungen?
Ja. Bestand und Nutzungsänderung sind sogar der anspruchsvollere Teil, weil man dort mit Kompensationsmaßnahmen statt mit Neubau-Standards arbeiten muss. Genau da entscheidet sich, ob ein Projekt wirtschaftlich bleibt.
Warum wir

Qualifikation, die nachprüfbar ist

Zertifizierter SachverständigerVorbeugender Brandschutz, zertifiziert nach DIN EN ISO/IEC 17024
Mitglied im DGSV e.V.Deutscher Gutachter- und Sachverständigen-Verband
Brandschutzbeauftragter nach vfdb 12-09/01Ausbildung gemäß vfdb-Richtlinie 12-09/01:2009-03
Praxis aus der WerkfeuerwehrLangjähriger aktiver Dienst, Lehrgänge an den Staatlichen Feuerwehrschulen Bayerns

Unsicher, ob Sie das brauchen?

Rufen Sie an. In 15 Minuten wissen Sie, welche Nachweise für Ihr Vorhaben tatsächlich erforderlich sind – und welche nicht.

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