Brandschutzkonzept & Brandschutznachweis
Wir erstellen genehmigungsfähige Brandschutzkonzepte und Brandschutznachweise – abgestimmt auf Landesbauordnung, Sonderbauverordnungen und die Anforderungen Ihrer Bauaufsichtsbehörde.
Ein Brandschutzkonzept ist kein Formular, das man ausfüllt. Es ist die Übersetzung Ihres Bauvorhabens in ein schlüssiges Schutzziel-System: Wer muss sich im Ernstfall wie schnell retten können, wo hält das Bauwerk das Feuer auf, was macht die Feuerwehr wann – und womit lässt sich all das gegenüber der Behörde begründen.
Genau daran scheitern Genehmigungsverfahren am häufigsten: Das Konzept ist formal vorhanden, aber nicht prüffähig. Nachforderungen kosten Wochen, Abweichungen ohne Kompensation kosten die Genehmigung. Wir schreiben Konzepte so, dass die Prüfinstanz sie abarbeiten kann – und binden die Behörde bei kritischen Punkten frühzeitig ein, statt am Ende zu diskutieren.
Das steckt in einem Konzept von uns
- Vorbeugender, baulicher, anlagentechnischer, organisatorischer und abwehrender Brandschutz
- Baurechtlicher Abgleich mit LBO, Sonderbauverordnung und eingeführten Richtlinien
- Begründete Abweichungen inklusive Kompensationsmaßnahmen
- Umsetzung der Brandschutzmaßnahmen – bauteilscharf und ausschreibungsfähig
- Brandschutzpläne (Grundrisse, Schnitte, Legende) als Anlage zum Konzept
- Zusammenfassung und Maßnahmenliste für Bauleitung und Betreiber
Für diese Gebäudearten erstellen wir Konzepte
- Mehrfamilienhäuser
- Büro- und Verwaltungsgebäude
- Hochhäuser
- Versammlungsstätten
- Verkaufsstätten
- Mittel- und Großgaragen
- Parkhäuser
- Beherbergungsstätten
- Schulen
- Kindertagesstätten
- Industriegebäude
- Altenpflegeheime
- Krankenhäuser
- Lagerhallen
Rechtsgrundlagen und Regelwerke
- BayBO Art. 62Bautechnische Nachweise – welche Nachweise mit dem Bauantrag vorzulegen sind.
- BayBO Art. 62bBrandschutznachweis – wer ihn erstellen darf und wann er bauaufsichtlich geprüft wird.
- BayBO Art. 2 Abs. 4Definition der Sonderbauten – löst regelmäßig die Konzeptpflicht aus.
- SonderbauverordnungenVStättV, VkV, GaStellV, BStättV, Schulbau- und Krankenhausbaurichtlinien.
- M-IndBauRL / DIN 18230Industriebau – zulässige Brandabschnittsgrößen und rechnerische Feuerwiderstandsdauer.
Was kostet das?
Der Aufwand hängt an Gebäudeklasse, Nutzung und Anzahl der Abweichungen – nicht an der Quadratmeterzahl allein. Nach Sichtung Ihrer Pläne nennen wir einen Festpreis. Das Erstgespräch und die Einschätzung, welche Nachweise Sie überhaupt brauchen, kosten nichts.
Von der Anfrage bis zur Übergabe
Sie wissen zu jedem Zeitpunkt, wo das Projekt steht und was als Nächstes von wem kommt.
Erstgespräch
Sie schildern das Vorhaben, wir sagen Ihnen in 15 Minuten, welche Nachweise Sie brauchen und wo die Knackpunkte liegen. Kostenfrei.
Unterlagen & Angebot
Sie senden Grundrisse, Schnitte, Nutzung und Personenzahlen. Sie erhalten ein Festpreisangebot mit klarem Leistungsumfang und Termin.
Konzepterstellung
Wir arbeiten das Konzept aus und stimmen kritische Punkte – Abweichungen, Rettungswege, Löschwasser – vorab mit Behörde und Feuerwehr ab.
Abstimmung & Übergabe
Sie bekommen Konzept und Brandschutzpläne digital und in Papierform, aufbereitet für die Einreichung.
Begleitung im Verfahren
Rückfragen der Prüfinstanz beantworten wir direkt – ohne Zusatzaufwand für Sie.
Brandschutzkonzept anfragen
Ein paar Stichworte genügen. Sie bekommen eine ehrliche Einschätzung – auch dann, wenn Sie die Leistung gar nicht brauchen.
- Kostenfrei und unverbindlich
- Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden – werktags meist noch am selben Tag.
- Festpreisangebot statt offener Stundenkonten
- Direkt mit dem Sachverständigen, nicht über einen Vertrieb
Lieber direkt sprechen?
08621 975 0000Häufige Fragen zu: Brandschutzkonzept
Was kostet ein Brandschutzkonzept?
Wie lange dauert die Erstellung?
Brauche ich ein Brandschutzkonzept oder einen Brandschutznachweis?
Wer darf den Brandschutznachweis unterschreiben?
Welche Unterlagen brauchen Sie von mir?
Arbeiten Sie auch im Bestand und bei Umnutzungen?
Qualifikation, die nachprüfbar ist
Weitere Leistungen
Fachplanung & Bauleitung
Brandschutzanlagen bauteilscharf geplant – auf Wunsch überwacht bis zur mängelfreien Abnahme.
Mehr erfahrenGutachten & Sachverständiger
Belastbare Stellungnahmen zu Auflagen, Bestandsschutz und strittigen Fragen – vom zertifizierten Sachverständigen.
Mehr erfahrenFeuerbeschau
Begehung, Protokoll mit Bilddokumentation und tragfähige Lösungsvorschläge – für Gemeinden und Betreiber.
Mehr erfahrenBrandschutzkonzept in Ihrer Region
Unsicher, ob Sie das brauchen?
Rufen Sie an. In 15 Minuten wissen Sie, welche Nachweise für Ihr Vorhaben tatsächlich erforderlich sind – und welche nicht.