Leistung

Wartung und Prüfung von Sprinkleranlagen

Eine Sprinkleranlage ist die teuerste Brandschutzmaßnahme im Gebäude – und die einzige, die im Ernstfall selbstständig löscht. Vorausgesetzt, sie ist gewartet.

Sprinkleranlagen stehen jahrelang unter Druck und tun nichts. Genau das ist das Risiko: Korrosion in der Nassleitung, ein festsitzendes Alarmventil, eine Pumpe, die seit dem Einbau nicht unter Last gelaufen ist, ein Vorratsbehälter mit falschem Füllstand. Auffallen würde das im Ernstfall – dann, wenn niemand mehr nachbessern kann.

VdS CEA 4001 und DIN EN 12845 beschreiben deshalb einen abgestuften Turnus: engmaschige Kontrollen durch den Betreiber, regelmäßige Inspektionen und die jährliche Wartung durch eine Fachfirma. Dazu kommt die wiederkehrende Prüfung durch anerkannte Sachverständige – häufig zusätzlich gefordert von Ihrem Sachversicherer, der die Anlage ja auch prämienmindernd anerkennt.

Wir übernehmen Inspektion und Wartung, führen die Betreiberdokumentation und sorgen dafür, dass die Anlage bei der Sachverständigenprüfung und beim Versichererbesuch keine Überraschungen produziert. Was der Betreiber selbst kontrollieren muss, zeigen wir Ihrem Personal – das spart Geld und ist ohnehin vorgeschrieben.

Inspektions- und Wartungsumfang

  • Ventilstationen: Alarmventil, Trockenalarmventil, Prüf- und Entleerungseinrichtungen
  • Wasserversorgung: Pumpen, Druckhaltung, Vorratsbehälter, Anschlüsse
  • Probealarm und Funktionsprüfung der Alarmierung und Weiterleitung
  • Sprinklerköpfe: Sichtprüfung auf Korrosion, Lackierung, Beschädigung und Verbauung
  • Freihaltung der Sprinklerwirkung – der häufigste Mangel im Lagerbetrieb
  • Prüfung von Frostschutz und Beheizung in Trockenbereichen
  • Kontrolle des Reservelagers an Sprinklerköpfen und Ersatzteilen
  • Betreiberdokumentation, Prüfbuch und priorisierte Mängelliste
  • Einweisung Ihres Personals in die eigenverantwortlichen Kontrollen

Rechtsgrundlagen und Regelwerke

Was kostet das?

Wartung als Jahrespauschale je Anlage, gestaffelt nach Anzahl der Ventilstationen und der Art der Wasserversorgung. Bei Übernahme einer Bestandsanlage kommt eine einmalige Bestandsaufnahme dazu – die ist selten verzichtbar, weil die Unterlagen meist unvollständig sind.

Ablauf

Von der Anfrage bis zur Übergabe

Sie wissen zu jedem Zeitpunkt, wo das Projekt steht und was als Nächstes von wem kommt.

  1. Anlagendokumentation sichten

    Ausführungsunterlagen, hydraulische Berechnung, bisherige Prüfberichte und Auflagen des Versicherers.

  2. Bestandsaufnahme vor Ort

    Zustand der Ventilstation, Wasserversorgung und Schutzbereiche – mit Fotodokumentation.

  3. Wartungsplan

    Turnus je Prüfschritt, abgestimmt auf Regelwerk, Herstellervorgaben und Versichererauflage.

  4. Durchführung

    Inspektion und Wartung im vereinbarten Rhythmus, ohne den Betrieb stillzulegen.

  5. Nachweise

    Prüfbuch geführt, Mängel nachverfolgt, Unterlagen bereit für Sachverständigen und Versicherer.

Anfrage

Sprinkleranlagen anfragen

Ein paar Stichworte genügen. Sie bekommen eine ehrliche Einschätzung – auch dann, wenn Sie die Leistung gar nicht brauchen.

  • Kostenfrei und unverbindlich
  • Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden – werktags meist noch am selben Tag.
  • Festpreisangebot statt offener Stundenkonten
  • Direkt mit dem Sachverständigen, nicht über einen Vertrieb

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Pläne oder Unterlagen können Sie uns nach dem Erstkontakt per E-Mail senden.

Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden – werktags meist noch am selben Tag. Ihre Anfrage ist kostenfrei und unverbindlich.

FAQ

Häufige Fragen zu: Sprinkleranlagen

In welchem Turnus muss eine Sprinkleranlage geprüft werden?
Die Regelwerke sehen einen abgestuften Turnus vor: kurzfristige Eigenkontrollen durch den Betreiber, regelmäßige Inspektionen und die jährliche Wartung durch eine Fachfirma; dazu kommt die wiederkehrende Prüfung durch anerkannte Sachverständige. Der genaue Plan ergibt sich aus VdS CEA 4001 bzw. DIN EN 12845, der Anlagendokumentation und den Auflagen Ihres Versicherers. Bei der Bestandsaufnahme legen wir ihn verbindlich fest.
Was muss unser eigenes Personal übernehmen?
Die kurzfristigen Kontrollen – Druckwerte, Absperrarmaturen in Betriebsstellung, Anlagenraum zugänglich, Meldungen an der Zentrale. Das ist keine Schikane, sondern der Teil, der eine schleichende Störung überhaupt erst rechtzeitig sichtbar macht. Wir weisen Ihre Leute ein und stellen Vordrucke bereit, damit die Kontrolle auch nachweisbar dokumentiert ist.
Der häufigste Mangel in Lagerhallen?
Zu hoch gestapelte Ware. Wird der Abstand zwischen Lagergut und Sprinklerkopf unterschritten oder die Wirkfläche zugestellt, kann die Anlage ihre Wassermenge nicht mehr in den Brandherd bringen – die teuerste Brandschutzanlage im Haus ist dann faktisch wirkungslos. Das steht in jedem unserer Protokolle und lässt sich meist ohne Investition beheben, allein durch Lagerorganisation.
Können Sie die Anlage von einem anderen Dienstleister übernehmen?
Ja. Wir sichten vorhandene Prüfberichte und Anlagenunterlagen, nehmen den Ist-Zustand auf und benennen offene Punkte, bevor wir den Wartungsvertrag beginnen. So ist von Anfang an klar, welche Mängel Sie übernommen haben und welche in unserer Verantwortung liegen.
Warum wir

Qualifikation, die nachprüfbar ist

Zertifizierter SachverständigerVorbeugender Brandschutz, zertifiziert nach DIN EN ISO/IEC 17024
Mitglied im DGSV e.V.Deutscher Gutachter- und Sachverständigen-Verband
Brandschutzbeauftragter nach vfdb 12-09/01Ausbildung gemäß vfdb-Richtlinie 12-09/01:2009-03
Praxis aus der WerkfeuerwehrLangjähriger aktiver Dienst, Lehrgänge an den Staatlichen Feuerwehrschulen Bayerns

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