Leistung

Rauchwarnmelder für die Wohnungswirtschaft

Für Bestandshalter und Verwaltungen ist die Rauchwarnmelderpflicht vor allem ein Dokumentationsproblem. Wir übernehmen Montage, jährliche Wartung und den Nachweis je Wohneinheit – über den gesamten Bestand.

Art. 46 Abs. 4 BayBO verlangt in Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder. Für Neubauten gilt das seit 2013, für Bestandswohnungen seit dem 31. Dezember 2017.

Die Einbaupflicht trifft den Eigentümer, die Pflicht zur Sicherstellung der Betriebsbereitschaft je nach Konstellation den Eigentümer oder den unmittelbaren Besitzer. Für Verwaltungen und Wohnungsunternehmen heißt das praktisch: Ohne dokumentierte Wartung je Einheit – inklusive der nicht zugänglichen – wird es im Schadenfall unangenehm. Genau diesen Nachweis liefern wir.

Leistungen

  • Bedarfsermittlung je Wohnung nach DIN 14676
  • Auswahl geeigneter Melder (inkl. Q-Label, 10-Jahres-Batterie, Funkvernetzung)
  • Fachgerechte Montage an der richtigen Stelle – nicht dort, wo gerade Platz war
  • Jährliche Inspektion und Funktionsprüfung mit Protokoll
  • Dokumentation je Wohneinheit für Ihre Unterlagen und den Versicherer
  • Beratung zu Sonderfällen: Küche, Dachschräge, Galerie, offene Wohnküche
  • Verkauf geprüfter Geräte namhafter Markenhersteller – kein Baumarktzubehör
  • Mietmodell: Rauchwarnmelder mieten statt kaufen, inklusive Wartung und Dokumentation

Rechtsgrundlagen und Regelwerke

Was kostet das?

Abrechnung je Wohneinheit, für Verwaltungen mit größerem Bestand als Rahmenvertrag mit festem Jahrespreis.

Ablauf

Von der Anfrage bis zur Übergabe

Sie wissen zu jedem Zeitpunkt, wo das Projekt steht und was als Nächstes von wem kommt.

  1. Objektaufnahme

    Wie viele Einheiten, welche Grundrisse, was hängt schon.

  2. Angebot

    Festpreis je Wohneinheit für Montage und optional für die laufende Wartung.

  3. Montage

    Terminiert und mit Mieterinformation – wir kümmern uns um die Abstimmung.

  4. Wartung

    Jährlich, mit Protokoll und Nachweis über nicht zugängliche Einheiten.

Anfrage

Rauchwarnmelder anfragen

Ein paar Stichworte genügen. Sie bekommen eine ehrliche Einschätzung – auch dann, wenn Sie die Leistung gar nicht brauchen.

  • Kostenfrei und unverbindlich
  • Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden – werktags meist noch am selben Tag.
  • Festpreisangebot statt offener Stundenkonten
  • Direkt mit dem Sachverständigen, nicht über einen Vertrieb

Lieber direkt sprechen?

08621 975 0000

Anfrage senden

Pläne oder Unterlagen können Sie uns nach dem Erstkontakt per E-Mail senden.

Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden – werktags meist noch am selben Tag. Ihre Anfrage ist kostenfrei und unverbindlich.

FAQ

Häufige Fragen zu: Rauchwarnmelder

Wer ist für Einbau und Wartung verantwortlich?
Für den Einbau ist in Bayern der Eigentümer verantwortlich. Für die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft ist grundsätzlich der unmittelbare Besitzer – also in der Regel der Mieter – zuständig, es sei denn, der Eigentümer übernimmt sie selbst. Viele Vermieter übernehmen die Wartung bewusst, weil sie damit die Erfüllung nachweisen können. Wir empfehlen diesen Weg.
In welchen Räumen müssen Melder hängen?
Nach Art. 46 Abs. 4 BayBO in Schlafräumen, Kinderzimmern und in Fluren, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen. Die DIN 14676 empfiehlt darüber hinaus weitere Räume – bei offenen Wohnküchen, Galerien und Dachschrägen lohnt sich eine kurze fachliche Prüfung.
Mieten oder kaufen – was ist sinnvoller?
Beim Kauf gehört das Gerät Ihnen, Sie tragen aber Wartung, Austausch nach Ablauf der Lebensdauer und die Dokumentation selbst. Beim Mietmodell sind Montage, jährliche Wartung, Gerätetausch und die rechtssichere Dokumentation im festen Jahrespreis enthalten – für Vermieter und Verwaltungen meist der ruhigere Weg, weil die Nachweispflicht damit sauber erfüllt und umlagefähig kalkulierbar ist. Wir rechnen Ihnen beide Varianten für Ihren Bestand durch.
Können Hausmeister oder Mieter die Wartung übernehmen?
Möglich ist beides, aber beides hat Haken. Hausmeisterdienste haben begrenzte Ressourcen, und die Dokumentationsqualität schwankt erfahrungsgemäß stark. Bei Eigenleistung der Mieter bleibt der Vermieter in der Verantwortung – und nicht jeder Mieter kann die Prüfung altersbedingt oder körperlich überhaupt durchführen. Ein Fachbetrieb liefert Montage, Inbetriebnahme und jährliche Instandhaltung nach DIN 14676 mit belastbarem Nachweis. Genau darum geht es im Schadenfall.
Warum wir

Qualifikation, die nachprüfbar ist

Zertifizierter SachverständigerVorbeugender Brandschutz, zertifiziert nach DIN EN ISO/IEC 17024
Mitglied im DGSV e.V.Deutscher Gutachter- und Sachverständigen-Verband
Brandschutzbeauftragter nach vfdb 12-09/01Ausbildung gemäß vfdb-Richtlinie 12-09/01:2009-03
Praxis aus der WerkfeuerwehrLangjähriger aktiver Dienst, Lehrgänge an den Staatlichen Feuerwehrschulen Bayerns

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