Rauchwarnmelder für die Wohnungswirtschaft
Für Bestandshalter und Verwaltungen ist die Rauchwarnmelderpflicht vor allem ein Dokumentationsproblem. Wir übernehmen Montage, jährliche Wartung und den Nachweis je Wohneinheit – über den gesamten Bestand.
Art. 46 Abs. 4 BayBO verlangt in Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder. Für Neubauten gilt das seit 2013, für Bestandswohnungen seit dem 31. Dezember 2017.
Die Einbaupflicht trifft den Eigentümer, die Pflicht zur Sicherstellung der Betriebsbereitschaft je nach Konstellation den Eigentümer oder den unmittelbaren Besitzer. Für Verwaltungen und Wohnungsunternehmen heißt das praktisch: Ohne dokumentierte Wartung je Einheit – inklusive der nicht zugänglichen – wird es im Schadenfall unangenehm. Genau diesen Nachweis liefern wir.
Leistungen
- Bedarfsermittlung je Wohnung nach DIN 14676
- Auswahl geeigneter Melder (inkl. Q-Label, 10-Jahres-Batterie, Funkvernetzung)
- Fachgerechte Montage an der richtigen Stelle – nicht dort, wo gerade Platz war
- Jährliche Inspektion und Funktionsprüfung mit Protokoll
- Dokumentation je Wohneinheit für Ihre Unterlagen und den Versicherer
- Beratung zu Sonderfällen: Küche, Dachschräge, Galerie, offene Wohnküche
- Verkauf geprüfter Geräte namhafter Markenhersteller – kein Baumarktzubehör
- Mietmodell: Rauchwarnmelder mieten statt kaufen, inklusive Wartung und Dokumentation
Rechtsgrundlagen und Regelwerke
- BayBO Art. 46 Abs. 4Rauchwarnmelderpflicht in Bayern – Neubau seit 2013, Bestand seit 31.12.2017.
- DIN 14676Planung, Einbau, Betrieb und Instandhaltung von Rauchwarnmeldern in Wohnungen.
- DIN EN 14604Produktnorm für Rauchwarnmelder.
Was kostet das?
Abrechnung je Wohneinheit, für Verwaltungen mit größerem Bestand als Rahmenvertrag mit festem Jahrespreis.
Von der Anfrage bis zur Übergabe
Sie wissen zu jedem Zeitpunkt, wo das Projekt steht und was als Nächstes von wem kommt.
Objektaufnahme
Wie viele Einheiten, welche Grundrisse, was hängt schon.
Angebot
Festpreis je Wohneinheit für Montage und optional für die laufende Wartung.
Montage
Terminiert und mit Mieterinformation – wir kümmern uns um die Abstimmung.
Wartung
Jährlich, mit Protokoll und Nachweis über nicht zugängliche Einheiten.
Rauchwarnmelder anfragen
Ein paar Stichworte genügen. Sie bekommen eine ehrliche Einschätzung – auch dann, wenn Sie die Leistung gar nicht brauchen.
- Kostenfrei und unverbindlich
- Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden – werktags meist noch am selben Tag.
- Festpreisangebot statt offener Stundenkonten
- Direkt mit dem Sachverständigen, nicht über einen Vertrieb
Lieber direkt sprechen?
08621 975 0000Häufige Fragen zu: Rauchwarnmelder
Wer ist für Einbau und Wartung verantwortlich?
In welchen Räumen müssen Melder hängen?
Mieten oder kaufen – was ist sinnvoller?
Können Hausmeister oder Mieter die Wartung übernehmen?
Qualifikation, die nachprüfbar ist
Weitere Leistungen
Rauchwarnmelder in Ihrer Region
Unsicher, ob Sie das brauchen?
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