Brandschutzbegehung im Betrieb
Zugestellte Fluchtwege, verkeilte Brandschutztüren, verstellte Löscher: Die teuren Mängel sind fast immer die banalen. Eine regelmäßige Begehung findet sie, bevor es jemand anderes tut.
Zwischen zwei Feuerbeschauen liegen Jahre. In dieser Zeit verändert sich ein Betrieb: Es wird umgebaut, umgeräumt, ein Regal kommt dazu, eine Tür wird verkeilt, ein Lager wächst in einen Fluchtweg hinein. Kaum eine dieser Veränderungen ist böswillig – zusammen ergeben sie trotzdem ein Objekt, das im Brandfall nicht mehr so funktioniert wie geplant.
Eine Brandschutzbegehung ist der geplante Blick von außen. Wir gehen mit Ihrem Verantwortlichen durch den Betrieb, dokumentieren Feststellungen mit Fotos und bewerten sie nach Dringlichkeit – nicht als Aufzählung von Verstößen, sondern als Arbeitsliste mit Prioritäten.
Der Nebeneffekt ist mindestens so wertvoll: Das Protokoll ist ein belastbarer Nachweis. Gegenüber Behörde, Berufsgenossenschaft und Versicherer belegt es, dass der Betrieb seine Organisationspflichten ernst nimmt – und es fließt direkt in die Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG ein.
Worauf wir schauen
- Flucht- und Rettungswege: Freihaltung, Kennzeichnung, Türfunktionen, Notausgänge
- Feuerschutzabschlüsse und Brandabschnitte – inklusive Durchbrüchen und Abschottungen
- Feuerlöscheinrichtungen: Anzahl, Erreichbarkeit, Kennzeichnung, Prüffristen
- Brandlasten und Lagerung, insbesondere in Fluren und Technikräumen
- Elektrische Anlagen, Mehrfachsteckdosen, provisorische Installationen
- Umgang mit brennbaren Flüssigkeiten und Gasen
- Organisation: Brandschutzordnung, Alarmplan, Sammelplatz, Unterweisungsnachweise
- Vollständigkeit der Prüfnachweise für alle sicherheitstechnischen Anlagen
- Protokoll mit Fotos, Bewertung nach Dringlichkeit und konkreten Lösungsvorschlägen
Rechtsgrundlagen und Regelwerke
- ArbSchG § 5Gefährdungsbeurteilung – die Begehung liefert die Tatsachengrundlage.
- DGUV Vorschrift 1Grundsätze der Prävention – Pflichten des Unternehmers und regelmäßige Überprüfung.
- ASR A2.3 / ASR A1.3Fluchtwege und Notausgänge, Sicherheitskennzeichnung.
- BayBO Art. 3Instandhaltungspflicht für bauliche Anlagen und ihre Einrichtungen.
- DIN 14096Brandschutzordnung Teile A, B und C.
Was kostet das?
Abrechnung je Begehung nach Größe und Nutzung des Objekts, bei mehreren Standorten oder festem Turnus als Rahmenvereinbarung. Wer die Begehung mit der laufenden Betreuung als externer Brandschutzbeauftragter kombiniert, fährt in aller Regel günstiger.
Von der Anfrage bis zur Übergabe
Sie wissen zu jedem Zeitpunkt, wo das Projekt steht und was als Nächstes von wem kommt.
Umfang abstimmen
Ein Standort oder mehrere, welche Bereiche, welcher Turnus.
Begehung
Gemeinsam mit Ihrem Verantwortlichen – ohne den Betrieb anzuhalten.
Protokoll
Feststellungen mit Foto, Ort und Bewertung: sofort, mittelfristig, unkritisch.
Besprechung
Wir gehen die Liste mit Ihnen durch und sagen, was sich wie günstig lösen lässt.
Nachschau
Beim nächsten Termin wird der Stand der offenen Punkte fortgeschrieben.
Brandschutzbegehung anfragen
Ein paar Stichworte genügen. Sie bekommen eine ehrliche Einschätzung – auch dann, wenn Sie die Leistung gar nicht brauchen.
- Kostenfrei und unverbindlich
- Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden – werktags meist noch am selben Tag.
- Festpreisangebot statt offener Stundenkonten
- Direkt mit dem Sachverständigen, nicht über einen Vertrieb
Lieber direkt sprechen?
08621 975 0000Häufige Fragen zu: Brandschutzbegehung
Wie oft sollte eine Brandschutzbegehung stattfinden?
Was ist der Unterschied zur Feuerbeschau?
Bekommen wir eine Liste mit Verstößen oder mit Lösungen?
Können Sie mehrere Filialen nach einheitlichem Standard begehen?
Qualifikation, die nachprüfbar ist
Weitere Leistungen
Brandschutzbeauftragter
Die Funktion extern besetzt: volle Fachkunde nach vfdb 12-09/01, ohne zusätzliche Stelle im Betrieb.
Mehr erfahrenWartung & Prüfung
Brandschutzklappen, Feuerschutzabschlüsse, Sprinkler, Löscher, Hydranten und RWA – gewartet, dokumentiert, fristgerecht.
Mehr erfahrenFeuerbeschau
Begehung, Protokoll mit Bilddokumentation und tragfähige Lösungsvorschläge – für Gemeinden und Betreiber.
Mehr erfahrenBrandschutzbegehung in Ihrer Region
Unsicher, ob Sie das brauchen?
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