Stadt und Landkreis Rosenheim

Brandschutz Rosenheim & Chiemgau

Der Wirtschaftsraum Rosenheim und die Tourismusregion Chiemsee – zwei sehr verschiedene Bauwelten, für die wir beide Erfahrung mitbringen.

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alleGebäudeklassen & Sonderbauten
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Brandschutz im Stadt und Landkreis Rosenheim

Rund um den Chiemsee dominieren Beherbergungsstätten, Gastronomie und Versammlungsstätten – also genau die Sonderbauten, bei denen Rettungswegführung, Entrauchung und Personenzahlen über die Genehmigung entscheiden.

In Rosenheim, Kolbermoor und Raubling überwiegt Gewerbe- und Verwaltungsbau, dazu kommt viel Nachverdichtung im Wohnungsbau ab Gebäudeklasse 4. Für beides erstellen wir Brandschutzkonzepte und übernehmen die Fachbauleitung.

Schwerpunkte in dieser Region

  • Versammlungs- und Beherbergungsstätten
  • Wohnungsbau ab Gebäudeklasse 4
  • Fachbauleitung Brandschutz
  • Brandschutzgutachten im Bestand

Orte, in denen wir regelmäßig arbeiten

  • Rosenheim
  • Prien am Chiemsee
  • Bad Aibling
  • Kolbermoor
  • Wasserburg am Inn
  • Bad Endorf
  • Raubling
Zuständigkeit

Wer in Rosenheim entscheidet

Stadt Rosenheim bzw. Landratsamt Rosenheim

Rosenheim ist kreisfrei und hat eine eigene Bauaufsicht; für das Umland ist das Landratsamt zuständig. Bei Vorhaben an der Stadtgrenze lohnt es sich, das früh zu klären.

Wir stimmen kritische Punkte – Abweichungen, Rettungswege, Löschwasser – vorab mit der zuständigen Stelle und der örtlichen Feuerwehr ab. Das ist unbequemer als abzuwarten und spart im Verfahren regelmäßig Wochen.

Leistungen

Was wir hier übernehmen

Planung & Nachweise

Wartung & Prüfung

Organisation & Betrieb

FAQ

Häufige Fragen aus Rosenheim & Chiemgau

Was ist bei Versammlungsstätten am Chiemsee typischerweise das Problem?
Die Personenzahl. Sie bestimmt die notwendige Breite und Zahl der Rettungswege – und sie wird bei Sälen, Zelten und Freiflächen regelmäßig optimistischer angesetzt, als die Rettungswege hergeben. Wir rechnen das vor der Anmeldung durch, damit die Genehmigung nicht an einer Zahl scheitert, die sich nachher nicht halten lässt.
Wir verdichten ein Wohnbauprojekt auf Gebäudeklasse 4. Was ändert sich?
Ab Gebäudeklasse 4 verlangt die Bayerische Bauordnung einen Brandschutznachweis, der von einer entsprechend berechtigten Person zu erstellen ist; ab Gebäudeklasse 5 kommt die Prüfung hinzu. Praktisch heißt das: früher planen, Rettungswege und Abschottungen sauber durchdenken – und die Unterschriftenfrage klären, bevor der Bauantrag liegt.
Anfrage

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Pläne oder Unterlagen können Sie uns nach dem Erstkontakt per E-Mail senden.

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Brandschutz in Rosenheim & Chiemgau – reden wir kurz?

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