Leistung

Feuerbeschau & Brandverhütungsschau

Seit Inkrafttreten der Verordnung über die Feuerbeschau am 1. Juli 1999 sind die Gemeinden verpflichtet, regelmäßig Feuerbeschauen in Sonderbauten nach Art. 2 Abs. 4 Satz 2 BayBO durchzuführen. Wenn die Kapazitäten dafür fehlen, übernehmen wir das.

Die Feuerbeschau – auch Brandverhütungsschau genannt – dient der Feststellung brandgefährlicher Zustände und umfasst sämtliche Maßnahmen des vorbeugenden Brandschutzes. Sie wirkt der Entstehung und Ausbreitung von Bränden entgegen und ermöglicht im Brandfall eine wirksame Brandbekämpfung sowie die Rettung von Menschen, Tieren und unwiederbringlichem Kulturgut.

Eine unterlassene Feuerbeschau kann für die Gemeinde ein erhöhtes Haftungsrisiko bedeuten – unter Umständen wird ihr eine Mitschuld an der unterbliebenen Brandverhütung angelastet. In Kommunen, Firmen und bei Veranstaltern lassen sich die personellen Kapazitäten für diese zusätzliche Aufgabe aber oft nicht bereitstellen.

Genau hier unterstützen wir: Wir begehen, dokumentieren und – das ist der eigentliche Wert – wir helfen, tragfähige Lösungen zu finden, statt nur Mängel aufzulisten.

Was wir liefern

  • Vorbereitung anhand Genehmigungsunterlagen, Brandschutzkonzept und Vorprotokollen
  • Begehung des Objekts mit strukturierter Checkliste
  • Protokoll mit Bilddokumentation – nachvollziehbar auch für Dritte
  • Bewertung nach Dringlichkeit statt undifferenzierter Mängelliste
  • Konkrete Lösungsvorschläge und Umsetzungshilfe
  • Auf Wunsch Nachschau und Abnahme der behobenen Mängel

Rechtsgrundlagen und Regelwerke

Was kostet das?

Abrechnung je Objekt nach Größe und Nutzung, für Kommunen gern als Rahmenvereinbarung über mehrere Objekte im Jahr. Das ist planbar und deutlich günstiger als Einzelbeauftragungen.

Ablauf

Von der Anfrage bis zur Übergabe

Sie wissen zu jedem Zeitpunkt, wo das Projekt steht und was als Nächstes von wem kommt.

  1. Objektdaten

    Wir sichten vorhandene Unterlagen und stimmen den Umfang ab.

  2. Begehung

    Vor Ort mit Ihrem Vertreter – ohne den laufenden Betrieb lahmzulegen.

  3. Protokoll

    Sie erhalten das Protokoll mit Fotos und priorisierten Feststellungen.

  4. Lösungen

    Wir sagen nicht nur, was falsch ist, sondern wie es wirtschaftlich in Ordnung kommt.

Anfrage

Feuerbeschau anfragen

Ein paar Stichworte genügen. Sie bekommen eine ehrliche Einschätzung – auch dann, wenn Sie die Leistung gar nicht brauchen.

  • Kostenfrei und unverbindlich
  • Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden – werktags meist noch am selben Tag.
  • Festpreisangebot statt offener Stundenkonten
  • Direkt mit dem Sachverständigen, nicht über einen Vertrieb

Lieber direkt sprechen?

08621 975 0000

Anfrage senden

Pläne oder Unterlagen können Sie uns nach dem Erstkontakt per E-Mail senden.

Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden – werktags meist noch am selben Tag. Ihre Anfrage ist kostenfrei und unverbindlich.

FAQ

Häufige Fragen zu: Feuerbeschau

Welche Gebäude unterliegen der Feuerbeschau?
In Bayern trifft es Sonderbauten nach Art. 2 Abs. 4 Satz 2 BayBO – dazu zählen unter anderem Versammlungsstätten, Verkaufsstätten, Beherbergungsbetriebe, Krankenhäuser und Pflegeheime, Schulen, Kindertagesstätten, größere Garagen und Industriebauten. Welche Objekte in Ihrer Gemeinde konkret betroffen sind und in welchem Turnus, klären wir gemeinsam.
Wir sind eine Gemeinde ohne eigene Fachkraft. Wie läuft das ab?
Sie beauftragen uns objektbezogen oder als Rahmenvereinbarung. Wir übernehmen Vorbereitung, Begehung und Protokollierung und übergeben Ihnen ein Ergebnis, das Sie unmittelbar für Ihr Verwaltungshandeln verwenden können. Die hoheitliche Anordnung bleibt selbstverständlich bei Ihnen.
Wir haben eine Feuerbeschau angekündigt bekommen – können Sie uns vorbereiten?
Ja. Eine Vorbegehung deckt die typischen Punkte auf, bevor sie im amtlichen Protokoll stehen: zugestellte Fluchtwege, fehlende Prüfnachweise, defekte Türschließer, unklare Brandschutzordnung. Das entschärft die eigentliche Beschau erheblich.
Warum wir

Qualifikation, die nachprüfbar ist

Zertifizierter SachverständigerVorbeugender Brandschutz, zertifiziert nach DIN EN ISO/IEC 17024
Mitglied im DGSV e.V.Deutscher Gutachter- und Sachverständigen-Verband
Brandschutzbeauftragter nach vfdb 12-09/01Ausbildung gemäß vfdb-Richtlinie 12-09/01:2009-03
Praxis aus der WerkfeuerwehrLangjähriger aktiver Dienst, Lehrgänge an den Staatlichen Feuerwehrschulen Bayerns

Unsicher, ob Sie das brauchen?

Rufen Sie an. In 15 Minuten wissen Sie, welche Nachweise für Ihr Vorhaben tatsächlich erforderlich sind – und welche nicht.

Anrufen Anfragen