Feuerbeschau & Brandverhütungsschau
Seit Inkrafttreten der Verordnung über die Feuerbeschau am 1. Juli 1999 sind die Gemeinden verpflichtet, regelmäßig Feuerbeschauen in Sonderbauten nach Art. 2 Abs. 4 Satz 2 BayBO durchzuführen. Wenn die Kapazitäten dafür fehlen, übernehmen wir das.
Die Feuerbeschau – auch Brandverhütungsschau genannt – dient der Feststellung brandgefährlicher Zustände und umfasst sämtliche Maßnahmen des vorbeugenden Brandschutzes. Sie wirkt der Entstehung und Ausbreitung von Bränden entgegen und ermöglicht im Brandfall eine wirksame Brandbekämpfung sowie die Rettung von Menschen, Tieren und unwiederbringlichem Kulturgut.
Eine unterlassene Feuerbeschau kann für die Gemeinde ein erhöhtes Haftungsrisiko bedeuten – unter Umständen wird ihr eine Mitschuld an der unterbliebenen Brandverhütung angelastet. In Kommunen, Firmen und bei Veranstaltern lassen sich die personellen Kapazitäten für diese zusätzliche Aufgabe aber oft nicht bereitstellen.
Genau hier unterstützen wir: Wir begehen, dokumentieren und – das ist der eigentliche Wert – wir helfen, tragfähige Lösungen zu finden, statt nur Mängel aufzulisten.
Was wir liefern
- Vorbereitung anhand Genehmigungsunterlagen, Brandschutzkonzept und Vorprotokollen
- Begehung des Objekts mit strukturierter Checkliste
- Protokoll mit Bilddokumentation – nachvollziehbar auch für Dritte
- Bewertung nach Dringlichkeit statt undifferenzierter Mängelliste
- Konkrete Lösungsvorschläge und Umsetzungshilfe
- Auf Wunsch Nachschau und Abnahme der behobenen Mängel
Rechtsgrundlagen und Regelwerke
- Feuerbeschauverordnung (Bayern)In Kraft seit 1. Juli 1999 – Pflicht der Gemeinden zur regelmäßigen Feuerbeschau.
- BayBO Art. 2 Abs. 4 Satz 2Sonderbauten – Katalog der beschaupflichtigen Objektarten.
- BayBO Art. 54Aufgaben und Befugnisse der Bauaufsichtsbehörden.
- VStättV / BStättVWiederkehrende Prüfungen in Versammlungs- und Beherbergungsstätten.
Was kostet das?
Abrechnung je Objekt nach Größe und Nutzung, für Kommunen gern als Rahmenvereinbarung über mehrere Objekte im Jahr. Das ist planbar und deutlich günstiger als Einzelbeauftragungen.
Von der Anfrage bis zur Übergabe
Sie wissen zu jedem Zeitpunkt, wo das Projekt steht und was als Nächstes von wem kommt.
Objektdaten
Wir sichten vorhandene Unterlagen und stimmen den Umfang ab.
Begehung
Vor Ort mit Ihrem Vertreter – ohne den laufenden Betrieb lahmzulegen.
Protokoll
Sie erhalten das Protokoll mit Fotos und priorisierten Feststellungen.
Lösungen
Wir sagen nicht nur, was falsch ist, sondern wie es wirtschaftlich in Ordnung kommt.
Feuerbeschau anfragen
Ein paar Stichworte genügen. Sie bekommen eine ehrliche Einschätzung – auch dann, wenn Sie die Leistung gar nicht brauchen.
- Kostenfrei und unverbindlich
- Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden – werktags meist noch am selben Tag.
- Festpreisangebot statt offener Stundenkonten
- Direkt mit dem Sachverständigen, nicht über einen Vertrieb
Lieber direkt sprechen?
08621 975 0000Häufige Fragen zu: Feuerbeschau
Welche Gebäude unterliegen der Feuerbeschau?
Wir sind eine Gemeinde ohne eigene Fachkraft. Wie läuft das ab?
Wir haben eine Feuerbeschau angekündigt bekommen – können Sie uns vorbereiten?
Qualifikation, die nachprüfbar ist
Weitere Leistungen
Brandschutzbeauftragter
Die Funktion extern besetzt: volle Fachkunde nach vfdb 12-09/01, ohne zusätzliche Stelle im Betrieb.
Mehr erfahrenGutachten & Sachverständiger
Belastbare Stellungnahmen zu Auflagen, Bestandsschutz und strittigen Fragen – vom zertifizierten Sachverständigen.
Mehr erfahrenBrandschutzkonzept
Genehmigungsfähige Konzepte und Brandschutznachweise für alle Gebäudeklassen und Sonderbauten – prüffähig geschrieben.
Mehr erfahrenFeuerbeschau in Ihrer Region
Unsicher, ob Sie das brauchen?
Rufen Sie an. In 15 Minuten wissen Sie, welche Nachweise für Ihr Vorhaben tatsächlich erforderlich sind – und welche nicht.