Leistung

Fachplanung Brandschutz & Fachbauleitung

Vom Feuerwehraufstellplatz bis zur Abschottung: Wir planen die brandschutztechnischen Anlagen und Bauteile durch – und überwachen auf Wunsch, dass auf der Baustelle auch gebaut wird, was im Konzept steht.

Ein Konzept ist nur so viel wert wie seine Umsetzung. Zwischen Genehmigung und Abnahme liegen tausend Details: eine Abschottung, die nicht zum Verwendbarkeitsnachweis passt, eine Brandschutztür ohne Zulassung für die eingebaute Wand, eine Lüftungsleitung, die einen Brandabschnitt durchstößt.

Wir bringen den Brandschutz in die Ausführungsplanung – und in die Baustelle. Wer erst bei der Abnahme merkt, dass etwas fehlt, zahlt doppelt: einmal für den Rückbau, einmal für den Verzug.

Planungsinhalte

  • Feuerwehrflächen, Zufahrten und Aufstellflächen
  • Löschwassermengen und Löschwasser-Rückhalteanlagen
  • Brandabschnitte, Brandschutzbereiche, Brandbekämpfungsabschnitte
  • Flucht- und Rettungswege inkl. Entrauchung der notwendigen Treppenräume
  • Lüftungs- und haustechnische Anlagen, Abschottungen, Brandschutzklappen
  • Brandschutzabschlüsse – Türen, Tore, Verglasungen
  • Rauch- und Wärmefreihaltung, RWA
  • Brandmeldeanlage und elektroakustische Alarmierungsanlage (ELA/SAA)
  • Feuerwiderstand der Tragkonstruktion und raumabschließender Bauteile
  • Brandbekämpfungs- und Brandschutzeinrichtungen
  • Sicherheitsstromversorgung
  • Abweichungen vom Baurecht inkl. Kompensationsnachweis

Rechtsgrundlagen und Regelwerke

Was kostet das?

Fachplanung rechnen wir projektbezogen ab, Fachbauleitung wahlweise pauschal je Begehung oder als Monatspauschale über die Bauzeit. Sie wissen vorher, was es kostet.

Ablauf

Von der Anfrage bis zur Übergabe

Sie wissen zu jedem Zeitpunkt, wo das Projekt steht und was als Nächstes von wem kommt.

  1. Planungsbeteiligung

    Wir steigen früh ein – solange Änderungen noch nichts kosten.

  2. Ausführungsplanung

    Brandschutzanforderungen werden bauteilscharf beschrieben und für die Ausschreibung aufbereitet.

  3. Fachbauleitung

    Regelmäßige Baustellenbegehungen mit Fotodokumentation und Mängelliste.

  4. Abnahmevorbereitung

    Wir sammeln Verwendbarkeitsnachweise und Fachunternehmererklärungen, bevor die Behörde danach fragt.

Anfrage

Fachplanung & Bauleitung anfragen

Ein paar Stichworte genügen. Sie bekommen eine ehrliche Einschätzung – auch dann, wenn Sie die Leistung gar nicht brauchen.

  • Kostenfrei und unverbindlich
  • Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden – werktags meist noch am selben Tag.
  • Festpreisangebot statt offener Stundenkonten
  • Direkt mit dem Sachverständigen, nicht über einen Vertrieb

Lieber direkt sprechen?

08621 975 0000

Anfrage senden

Pläne oder Unterlagen können Sie uns nach dem Erstkontakt per E-Mail senden.

Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden – werktags meist noch am selben Tag. Ihre Anfrage ist kostenfrei und unverbindlich.

FAQ

Häufige Fragen zu: Fachplanung & Bauleitung

Was ist der Unterschied zwischen Brandschutzkonzept und Fachplanung?
Das Konzept legt die Schutzziele und Anforderungen fest – es beantwortet die Frage "was muss erreicht werden". Die Fachplanung setzt das in konkrete, ausschreibbare Bauteile und Anlagen um – sie beantwortet "womit genau". Bei kleineren Vorhaben verschmilzt beides, bei Sonderbauten sind es zwei klar getrennte Leistungen.
Übernehmen Sie auch die Fachbauleitung Brandschutz?
Ja. Während der Bauzeit übernehmen wir Fachbauleitung bzw. Objektüberwachung zum Brandschutz: Begehungen mit Fotodokumentation, Prüfung der Verwendbarkeitsnachweise, Mängelverfolgung und Vorbereitung der Abnahme.
Können Sie einsteigen, wenn das Konzept von jemand anderem stammt?
Ja, das kommt häufig vor. Wir sichten das vorhandene Konzept, weisen auf Lücken hin und übernehmen die Umsetzung. Wir müssen das Konzept nicht selbst geschrieben haben.
Warum wir

Qualifikation, die nachprüfbar ist

Zertifizierter SachverständigerVorbeugender Brandschutz, zertifiziert nach DIN EN ISO/IEC 17024
Mitglied im DGSV e.V.Deutscher Gutachter- und Sachverständigen-Verband
Brandschutzbeauftragter nach vfdb 12-09/01Ausbildung gemäß vfdb-Richtlinie 12-09/01:2009-03
Praxis aus der WerkfeuerwehrLangjähriger aktiver Dienst, Lehrgänge an den Staatlichen Feuerwehrschulen Bayerns

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