Leistung

Feuerschutzabschlüsse und Feststellanlagen warten

Eine Brandschutztür ist nur so gut wie ihr Schließmechanismus. Wir prüfen, warten und dokumentieren Feuerschutzabschlüsse und Feststellanlagen – damit im Ernstfall wirklich alles zufällt.

Feuerschutzabschlüsse sind selbstschließende Türen, Tore und Rollabschlüsse in raumabschließenden Bauteilen. Sie halten Feuer und Rauch dort, wo er entstanden ist. Genau deshalb sind sie im Alltag unbeliebt: Sie stehen im Weg, sie schlagen zu, sie werden mit einem Keil festgestellt – und damit ist der Brandabschnitt offen.

Die technisch saubere Lösung ist eine Feststellanlage: Die Tür darf offenstehen und schließt automatisch, sobald ein Rauchmelder auslöst. Solche Anlagen sind nach DIN 14677-1 mindestens jährlich durch eine dafür befähigte Person zu prüfen und zu warten. Für die Türen selbst gelten die Vorgaben aus Zulassung und Herstellerdokumentation.

In der Praxis finden wir bei Erstwartungen fast immer dieselben Punkte: ausgehängte Schließfolgeregler, verstellte Türschließer, verschlissene Dichtungen, überstrichene Kennzeichnungsschilder, Rauchmelder unter der Decke voller Staub – und der berühmte Keil.

Was geprüft und gewartet wird

  • Erfassung aller Feuerschutzabschlüsse mit Kennzeichnung und Standortplan
  • Selbstschließung, Schließfolge und vollständiges Einfallen ins Schloss
  • Türschließer, Schließfolgeregler, Bänder, Schlösser und Drücker
  • Rauch- und Brandschutzdichtungen sowie Bodendichtungen
  • Feststellanlagen nach DIN 14677-1: Melder, Auslösevorrichtung, Handauslösung, Energieversorgung
  • Rauchschutztüren und Rauchschürzen, soweit vorhanden
  • Brandschutztore und Rollabschlüsse inklusive Auslösung
  • Prüfung von Kennzeichnung und Verwendbarkeitsnachweisen
  • Protokoll je Abschluss, Prüfplakette, priorisierte Mängelliste

Rechtsgrundlagen und Regelwerke

Was kostet das?

Abrechnung je Abschluss mit Staffel nach Stückzahl. Feststellanlagen werden getrennt bewertet, weil dort Melder und Auslösung zusätzlich zu prüfen sind. Verschleißteile für die Kleininstandsetzung führen wir mit.

Ablauf

Von der Anfrage bis zur Übergabe

Sie wissen zu jedem Zeitpunkt, wo das Projekt steht und was als Nächstes von wem kommt.

  1. Bestandsaufnahme

    Alle Abschlüsse erfassen, kennzeichnen und den Zustand ehrlich dokumentieren.

  2. Wartung

    Einstellen, gangbar machen, Verschleißteile tauschen – vieles lässt sich direkt im Termin lösen.

  3. Feststellanlagen

    Prüfung nach DIN 14677-1 inklusive Auslösetest und Melderfunktion.

  4. Dokumentation

    Protokoll, Plakette, Nachweismappe – prüffähig für Behörde und Versicherer.

  5. Nachverfolgung

    Offene Mängel bleiben in der Liste, bis sie erledigt sind.

Anfrage

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Ein paar Stichworte genügen. Sie bekommen eine ehrliche Einschätzung – auch dann, wenn Sie die Leistung gar nicht brauchen.

  • Kostenfrei und unverbindlich
  • Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden – werktags meist noch am selben Tag.
  • Festpreisangebot statt offener Stundenkonten
  • Direkt mit dem Sachverständigen, nicht über einen Vertrieb

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FAQ

Häufige Fragen zu: Türen & Feststellanlagen

Wie oft müssen Feststellanlagen geprüft werden?
Nach DIN 14677-1 mindestens einmal jährlich durch eine dafür befähigte Person. Die Prüfung umfasst Melder, Auslösevorrichtung, Handauslösung, Energieversorgung und das vollständige Schließen der Tür. Ergebnis und Datum gehören ins Prüfbuch – ohne Nachweis gilt die Anlage im Zweifel als ungeprüft.
Dürfen Brandschutztüren mit einem Keil offengehalten werden?
Nein. Ein Feuerschutzabschluss muss selbstschließend sein. Wird er dauerhaft festgestellt, ist die brandschutztechnische Trennung aufgehoben – bauordnungsrechtlich ein Mangel und im Schadenfall ein handfestes Haftungsproblem. Wenn die Tür im Betrieb wirklich offenstehen muss, ist eine zugelassene Feststellanlage die richtige Lösung. Was das kostet, klären wir vorab.
Was ist der Unterschied zwischen Brandschutztür und Rauchschutztür?
Eine Brandschutztür hält dem Feuer eine definierte Zeit stand, etwa T30 oder T90. Eine Rauchschutztür nach DIN 18095 begrenzt die Rauchausbreitung, ohne eine Feuerwiderstandsdauer zu haben. Viele Objekte brauchen beides an unterschiedlichen Stellen – im Bestand sind die beiden regelmäßig vertauscht oder falsch beschildert.
Können Sie auch defekte Türschließer tauschen?
Ja. Gängige Verschleißteile – Türschließer, Schließfolgeregler, Dichtungen – führen wir mit und tauschen sie direkt im Wartungstermin. Größere Instandsetzungen oder ein Türblatttausch kommen als separates Angebot; dabei achten wir darauf, dass Ersatzteile zur Zulassung des Abschlusses passen.
Warum wir

Qualifikation, die nachprüfbar ist

Zertifizierter SachverständigerVorbeugender Brandschutz, zertifiziert nach DIN EN ISO/IEC 17024
Mitglied im DGSV e.V.Deutscher Gutachter- und Sachverständigen-Verband
Brandschutzbeauftragter nach vfdb 12-09/01Ausbildung gemäß vfdb-Richtlinie 12-09/01:2009-03
Praxis aus der WerkfeuerwehrLangjähriger aktiver Dienst, Lehrgänge an den Staatlichen Feuerwehrschulen Bayerns

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